melchior5 schrieb:Was mich noch interessieren würde ist die Definition von "Freund" und "Gelegentlich" in den Augen der ESBK. Laut dessen Urteil sind ja gelegentliche Turniere unter Freunden (weiterhin) erlaubt.
Weiss hier jemand genauer Bescheid? Darf man mit seinen "Pokerfreunden" ein eigenes Turnier organisieren und wie oft darf man das machen? Was ist die Maximalteilnehmerzahl? Soweit ich weiss, sind diese Punkte von seitens der ESBK noch nicht endgültig definiert oder?
nicht wirklich, aber ich denke du gehst save, wenn du nach gesundem menschenverstand gehst... => keine öffentliche ausschreibung, sprich nur einladung von spezifischen leuten, schauen das du keinen gewinn machst, oder sonst irgendwie was komerziell tätigst etc.
sprich wenn jetzt ein fussballverein ein tourney für seine mitglieder veranstaltet ist das denke ich völlig ok...