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Schweizer Justizsystem - Druckversion

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Re: Schweizer Justizsystem - gert30k - 02-23-2012 12:21 PM

Adi-San schrieb:Objektiv betrachtet sind die Strafen genügend lang.
Entschuldige, aber ich glaube du bist falsch informiert. 77% der Erstvergewaltiger bekommen eine bedingte Freiheitsstrafe unter 2 Jahren - du findest das genügend lang? Was soll daran objektiv sein?


(Es gibt keine exogene Triebe, was er meint nennt sich (früh-)kindliche Prägung/Sozialisation oder Enkulturation.)

-- Beitrag erweitert: 23.02.2012, 11:21 --

PS: Du suggerierst mit deinem Post, dass du glaubst, die bekommen alle Freiheitsstrafe, deshalb mein Claim, dass du falsch informiert bist.


Re: Schweizer Justizsystem - Adi-San - 02-23-2012 02:08 PM

gert30k schrieb:Entschuldige, aber ich glaube du bist falsch informiert. 77% der Erstvergewaltiger bekommen eine bedingte Freiheitsstrafe unter 2 Jahren - du findest das genügend lang? Was soll daran objektiv sein?

Wenn das stimmt, dann sind sie zu wenig lang.

gert30k schrieb:(Es gibt keine exogene Triebe, was er meint nennt sich (früh-)kindliche Prägung/Sozialisation oder Enkulturation.)

eben man nennt es anders


Re: Schweizer Justizsystem - tron - 02-23-2012 02:08 PM

gert30k schrieb:77% der Erstvergewaltiger bekommen eine bedingte Freiheitsstrafe unter 2 Jahren
link / quelle?


Re: Schweizer Justizsystem - Paxinor - 02-23-2012 02:17 PM

tron schrieb:
gert30k schrieb:77% der Erstvergewaltiger bekommen eine bedingte Freiheitsstrafe unter 2 Jahren
link / quelle?

habs versucht aufzutreiben, das einzige was ich lesen konnte war, das seit 2007 die zahl der unbedingten strafen gestiegen ist, aber die schreiben was von 48%...

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Jeder-vierte-Vergewaltiger-muss-nicht-ins-Gefaengnis/story/22549581">http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/22549581</a><!-- m -->

aber da wird nicht unterschieden zwischen ersttätern so richtig


Re: Schweizer Justizsystem - gert30k - 02-23-2012 02:37 PM

Paxinor schrieb:
tron schrieb:
gert30k schrieb:77% der Erstvergewaltiger bekommen eine bedingte Freiheitsstrafe unter 2 Jahren
link / quelle?

habs versucht aufzutreiben, das einzige was ich lesen konnte war, das seit 2007 die zahl der unbedingten strafen gestiegen ist, aber die schreiben was von 48%...

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Jeder-vierte-Vergewaltiger-muss-nicht-ins-Gefaengnis/story/22549581">http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/22549581</a><!-- m -->

aber da wird nicht unterschieden zwischen ersttätern so richtig
ah, yep, falsch gelesen. rund die hälfte aller vergewaltiger bekommt (teil-)bedingt, bei den erstvergewaltiger ist's höher. die ww hat die zahl mal veröffentlicht, weiss aber nicht mehr.


Re: Schweizer Justizsystem - tron - 02-26-2012 04:55 AM

hab thread antwort irgendwie übersehen. thx für link.
ok, genaue zahlen wären interessant. möchte hier nur anmerken, dass afaik sachen unter "vergewaltigung" eingestuft werden, welche wenig mit dem klassischen bild zu tun haben, das ne normalperson unter "vergewaltigung" hat. also halt was man sich unter vergewaltigung vorstellt (aka mann "kidnappt" random frau und zwingt sie zu sex). es gibt in stgb einige artikel zu verschiedenen sexualdelikten und für mich als laie ist nicht klar, was genau die unterschiede sind. somit lieg ich ev. auch falsch.
aber kurze recherche beim bfs zeigt (<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/02/key/02/straftaten_im_einzelnen.Document.21929.xls">http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/i ... .21929.xls</a><!-- m -->) zeigt dass jährlich grob ca. 500 personen angezeigt (oder verzeigt?) werden via stgb 190 ("vergewaltigung"), grossteil davon wird aufgeklärt (ca. 80%). daraus ergeben sich ca. 135 schuldsprüche pro jahr.(<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/03/key/straftaten/haeufigste_delikte.html">http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/i ... likte.html</a><!-- m -->), wobei zahl in letzten 2 jahren leicht abnahm. alles was ich damit sagen möchte: unter diesen 500 anzeigen gibt es sicher ne ziemliche bandbreite in der schwere des vergehens (und anscheinend wars in grob 2/3 aller fälle gar kein vergehen). von daher find ich es sehr schwierig / falsch, aus zusammenfassenden statistiken etwas herauszulesen bzgl. umgang der justiz mit vergewaltigern.
art. 190stgb §3 sagt ganz klar: "Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren" (und somit ist die strafe auch immer zwingend unbedingt).

aber eben: ich hab absolut keine ahnung von details, es kann absolut sein dass unser justizsystem hier objektiv gesehen fehler macht und täter im schnitt zu wenig fest bestraft. ich sag nur dass man dies nicht mit hilfe von solchen statistiken feststellen kann, sondern wenn dann wirklich alle konkreten fälle detailliert studieren müsste usw...
und nur damits auch noch gesagt ist: ich sag natürlich in keinster weise, dass vergewaltigungen nicht schlimm sind und man das auf die leichte schulter nehmen sollte usw (duh)


Re: Schweizer Justizsystem - gert30k - 02-29-2012 04:57 PM

tron schrieb:möchte hier nur anmerken, dass afaik sachen unter "vergewaltigung" eingestuft werden, welche wenig mit dem klassischen bild zu tun haben, das ne normalperson unter "vergewaltigung" hat. also halt was man sich unter vergewaltigung vorstellt (aka mann "kidnappt" random frau und zwingt sie zu sex). es gibt in stgb einige artikel zu verschiedenen sexualdelikten und für mich als laie ist nicht klar, was genau die unterschiede sind. somit lieg ich ev. auch falsch.
alles was ich damit sagen möchte: unter diesen 500 anzeigen gibt es sicher ne ziemliche bandbreite in der schwere des vergehens (und anscheinend wars in grob 2/3 aller fälle gar kein vergehen).
In der Schweiz ist ne Vergewaltigung glaub schon noch +/- was man sich darunter vorstellt. In andern Ländern, eg Assange-Fall in Schweden, ist das anders. Das es Unterschiede gibt, sicher. Aber eine Vergewaltigung kann imo nur unter sehr speziellen Bedingungen gerechtfertigt 'bedingt' geben.
tron schrieb:aber eben: ich hab absolut keine ahnung von details, es kann absolut sein dass unser justizsystem hier objektiv gesehen fehler macht und täter im schnitt zu wenig fest bestraft. ich sag nur dass man dies nicht mit hilfe von solchen statistiken feststellen kann, sondern wenn dann wirklich alle konkreten fälle detailliert studieren müsste usw...
und nur damits auch noch gesagt ist: ich sag natürlich in keinster weise, dass vergewaltigungen nicht schlimm sind und man das auf die leichte schulter nehmen sollte usw (duh)
Bin gleicher Meinung. Meiner meinung nach ist entweder der Begriff verwässert oder die Strafen lasch.