ESBK bewilligung - Druckversion +- raise.ch (http://raise.ch/forum) +-- Forum: Poker Allgemein (/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Poker Allgemein (/forumdisplay.php?fid=39) +--- Thema: ESBK bewilligung (/showthread.php?tid=3997) Seiten: 1 2 |
ESBK bewilligung - Schläpfer - 08-10-2008 07:06 PM Hallo zusammen Kann mir jemand helfen. Weis jemand wie ich an eine ESBK bewilligung komme und was man alles erfüllen muss um eine zu bekommen? Gruss Schläpfer Re: ESBK bewilligung - Attila - 08-10-2008 07:20 PM Willst du denn eine neue/eigene Struktur bewilligen lassen? Schreib doch mal, was du genau vor hast. Vielleicht findest du hier die Antworten: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/poker/faq.html">http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/t ... r/faq.html</a><!-- m --> -- Attila Re: ESBK bewilligung - Schläpfer - 08-10-2008 07:28 PM Nein ich möchte keine eigene Blind Struktur. Ich habe vor eine Lounge zu eröffnen und darin Wöchentliche Poker turniere veranstalten. Jetzt nimt es mich blos wunder wie ich an so eine Bewilligung komme und was für faktoren dass man beachten muss und wie teuer das so eine Bewilligung ist. Re: ESBK bewilligung - DeusDeorum - 08-10-2008 07:39 PM wie wärs, einfach dem link von Attila zu folgen? Zitat:3. Auf Ihrer Website schreiben Sie, dass man ein Turnier durch die ESBK prüfen lassen kann. Worauf muss ich dabei achten und wie geht eine solche Prüfung vor sich? Zitat:Die Gesuche haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Re: ESBK bewilligung - Attila - 08-10-2008 07:41 PM Grundsätzlich sind die Bestimmungen von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich. In der Regel kann man aber eine bereits ESBK bewilligte Struktur nehmen und selber benutzen, ohne dass man nochmals eine Bewilligung braucht. Soviel ich weiss gibt es nur sehr vereinzelt Kantone, die darauf beharren, dass die ESBK Bewilligung wirklich auf den Veranstalter ausgestellt wurde. Was man aber in der Gemeinde oder dem Kanton abklären muss ist, ob es sonstige Auflagen gibt. In Basel dürfen z.B. keine Geldpreise ausbezahlt werden (dort bekommt man einen Waren-/Einkaufsgutschein dafür). Oder es braucht vielleicht eine Bewilligung, dass man so ein Lokal gewerbsmässig führen darf etc. Also einfach mal zuerst in der Gemeinde anfragen. Und alles immer schon schriftlich geben lassen. -- Attila Re: ESBK bewilligung - Mr Mike - 01-11-2009 07:28 PM habe auch eine frage bezüglich ESBK-bewilligungen wenn ich jetzt eine beantragen würde, kann ich dann diese nur für ein turnierformat machen? zB 18 leute oder kann ich wenn ich mich anmelde gleich mehrere arten von turnieren bewilligen lassen?? danke cheerZH Re: ESBK bewilligung - tron - 01-11-2009 08:18 PM du kannst verschiedene turnierarten aufs mal bewilligen lassen. schau dir als beispiel einfach mal andere bewilligungen an. btw kannst du bewilligungen auch übernehmen (teils ist dies afaik noch abhängig von kantonalen regelungen). Re: ESBK bewilligung - Mr Mike - 01-16-2009 08:14 PM nochmals eine frage; wird eine bewilligung dann auch nur auf eine location beschränkt? also wenn man eine hat und dann wo anderst zB ein turnier machen will, muss man sich da extra eine neue ziehen? check da die angaben nicht richtig. cheerZH Re: ESBK bewilligung - suschisi - 01-17-2009 05:26 AM das was du als bewilligung bezeichnest ist gar keine. die verfügungen, welche die esbk ausstellt, beziehen sich auf die einschätzung eines spiels. dh. du sagst ihnen, wie du dein turnier spielen willst und die esbk sagt dir, ob es sich dabei um ein glücksspiel handelt (gem. Esbk) oder um ein geschicklichkeitsspiel. die esbk interessiert es nicht, wer das turnier durchführt und auch nicht wo und wann. sie hätte auch gar keine kompetenzen dazu. hierfür ist die gemeinde zuständig, in welcher du das turnier machen willst. da die vorgaben der gemeinden unterschiedlich sind, fragst du am besten dort nach, wenn du auf nummer sicher gehen willst. gruss Re: ESBK bewilligung - Mr Mike - 01-31-2009 01:24 AM also ich sags mal so: wir haben einen raum und würden anstatt mit spielgeld nun mal gerne mit echtgeld spielen, aber eben öffentlich, sprich dass ein paar gäste kommen dürften. das wär dann 18 spieler maximal, evtl sogar 27. das ganz sollte in einer lockeren atmosphäre stattfinden. also müssten wir: A) die bewilligung für unsere verschiedenen turnierarten die wir jeweils spielen beantragen und prüfen lassen, sprich unser blindskonzept (startstack, blindzeit, buy-in etc etc) B) auf der gemeinde nachfragen ob wir mit dieser bewilligung und unserer lokalität dann auch solche anlässe starten dürften seh ich das jetzt so in etwa richtig? weiss jemand in etwa wie die auflagen für die stadt zürich sind? wäre um jede hilfe dankbar. cheerZH |