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Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere - Druckversion

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Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere - gert30k - 08-07-2009 12:45 AM

Die ESBK erlaubt ja (oder irre ich mich?) die Durchführung eines Pokerturniers mit bereits positiv geprüften Tournierstrukturen unter Einhaltung der kantonalen Vorschriften.

Im Merkblatt Poker der Stadtpolizei Zürich vom August 2008 steht:
- Die Verfügung der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK muss vor-
liegen und beim Kommissariat Polizeibewilligungen eingereicht werden
- Die Verfügung der ESBK muss jederzeit vorgewiesen werden können
-Die Ethikrichtlinien des Schweizerischen Pokerverbandes sind einzuhalten
In diesen steht: "Die Mitglieder verpflichten sich, ohne Vorprüfung durch die Eidgenössische
Spielbankenkommission (ESBK), keine Pokerturniere und Veranstaltungen
durchzuführen sowie Spielsysteme anzubieten, an welchen von den Teilnehmern
geldwerte Leistungen erbracht werden müssen."

Sehe ich es also richtig, dass man in Zürich daher kein Tourniere durchführen kann ohne Prüfung der ESBK, obwohl diese das erlauben würde?


Re: Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere - gert30k - 08-08-2009 04:46 AM

Selbst ist der Gert: "Als Veranstalter eines Pokerturniers müssen sie nicht selber bei der ESBK ein Feststellungsgesuch einreichen. Es genügt, wenn sie der Gemeinde eine ESBK-Verfügung vorlegen, nach der das Turnier durchgeführt werden soll. " gilt auch in Zürich.


Re: Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere - Attila - 08-08-2009 09:24 AM

Interessant scheint mir vor allem, dass die Polizei auch die Ethikrichtlinien des (leider inaktiven) Pokerverbandes einbringt. Wäre also grundsätzlich nicht verkehrt.

Zu den ESBK Bewilligungen: Soweit ich weiss, gibt es Kantone, die auf eine 'persönliche' Bewilligung beharren. Vielleicht kann das jemand bestätigen. Bei uns reicht aber irgendeine Bewilligung.

-- Attila


Re: Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere - gert30k - 08-08-2009 10:23 AM

Es handelt sich nicht um eine Bewilligung, sondern um eine Verfügung (Keinen blassen was der Unterschied ist). Big Grin


Re: Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere - Leila - 08-08-2009 10:39 AM

gert30k schrieb:Es handelt sich nicht um eine Bewilligung, sondern um eine Verfügung (Keinen blassen was der Unterschied ist). Big Grin

Bewilligung ist eine Teilkategorie der Oberkategorie Verfügungen.
Jede Bewilligung ist zugleich eine Verfügung, aber nicht jede Verfügung ist eine Bewilligung.