De_Loungville schrieb:ich habs so verstanden dass er schon die verluste nur beim pokern meint und diese sind logisch nicht übertragbar.
die frage ist doch nur noch die,wann sie dies mit brutto und nettosteuern abändern wie anscheinend bei toto neuerdings. dass ich spesen und buyin abziehen kann von allen tourneys (wenn ich fett cashe) was bisher nicht möglich ist. du bist einfach schon einen schritt zu weit.
und wäre natürlich nice wenn du recht hast....
das ist garantiert so das er verluste so meint... wenn in steuerfragen von verlusten gesprochen wird, ist immer ein verlust in der erzielten periode gemeint... das mit dem toto ist überhaupt nicht neu, das ist schon ewigs so, die quelle wo ein einspruch in basel war ist von 1998, das gesetzt muss schon viel früher existiert haben... wie schon gesagt schau dir das beispiel in der züricher steuererklärung an, da wird 1 : 1 dargelegt wie das gemacht wird
und nein ich bin nicht ein schritt zu weit, es ist bis jetzt KEIN fall bekannt, wo jemand wirklich bruttosteuern versteuern musste, obwohl er versucht hat buy-ins abzuziehen... es gibt keine handhabungspraxis in sachen poker, sonst wär die diskussion gar nicht entstanden... wer diese beschwerde hier durchliest
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuerverwaltung.bs.ch/bstpra_1998_4_265.pdf">http://www.steuerverwaltung.bs.ch/bstpra_1998_4_265.pdf</a><!-- m -->
erkennt eindeutig das ein Bundesgerichtsentscheid schon steht, auf dem den abzug aller buy-ins einer periode hervorragend basiert werden kann, weil poker genau die eigenschaften von toto aufweist, die eben lotto nicht aufweist...
greschos beispiele sind, wie ich ihn verstehe, fälle wo jemand gewinne nicht deklariert hat, das ist ein anderes paar schuhe... und jetzt müssen sie genauso abklären wieviel aufwendungen sie für diese gewinne gehabt haben, buy-in mässig
das man spesen und sonstige abzüge für ein hobby nicht tätigen kann ist klar, es geht hier nur um die buy-ins
es ist eigentlich glasklar was zu tun wäre:
falls es ein hobby ist: gewinne angeben, buy-ins abziehen (optimierungsmöglichkeit: nur nachweisbare gewinne angeben, alle buy-ins, die man nachweisen kann abziehen), wenn es wenig ist, nichtigkeitsbetrag geltend machen und gar nix angeben
was nicht geht: spesen oder sonstige aufwendungen abziehen, allfällige verluste mit dem haupteinkommen verrechnen
falls es ein nebenerwerb ist: gewinne angeben, buy-ins abziehen, spesen und sonstige aufwendungen abziehen, und wenn man am ende des jahres im minus ist, kann mans noch prima vom sonstigen einkommen abziehen (optimierungsmöglichkeiten zusätzlich: noch mehr aufwendungen etc. abziehen, plus vielleicht sogar mal so viel abziehen, das man im minus ist)
man kann sogar auf den punkt im beispiel der zürcher steuererklärung zeigen wo und wie man das einzufüllen hätte
es gibt keinen einzigen anhaltspunkt das man das nicht so machen darf... und es gibt genügend möglichkeiten hier steuern zu optimieren und es gibt noch viel mehr möglichkeiten steuern zu hinterziehen in dem man einkommen und das daraus resultierende vermögen nicht angibt, wenn einem der gewinn nicht nachweisbar ist, bzw. die chance dazu klein ist, weil die behörden wie schon erwähnt nicht systematisch suchen... dies alles unter der bedingung, das die steuererklärung völlig plausibel ist
es gibt nirgens anhaltspunkte, das pokergewinne brutto besteuert werden, wie das bei allen anderen einkommen, ausser in einigen (aber nicht in allen) Kantonen bei Lotto, also reinen Glücksspielen ohne einfluss der Strategie der fall ist... selbst dort kann man aber den aufgewendeten betrag abziehen, der direkt linkbar ist mit gewinn. Es gibt keine Weisung, keine Entscheidung, keine Verfügung kein gar nichts, das darauf hindeuten würde, ausser die falsche interpretation des wortes "Verluste"
und das ist nicht zukunftsmusik sondern in der steuererklärung von 2009 noch machbar!
gar nicht zu sprechen davon, das meine these nebst den quellen völlig plausibel und gesunden menschenverstandstauglich ist, während irgendwelche komischen bruttomethoden ökonomisch null sinn machen, "einmalbesteuerung"-grundatz verletzen etc. etc.