wie bereits gesagt, handelt es sich nach schweizerischem gesetz um eine ungerechtfertige bereicherung. wenn ers bemerkt hat, muss ers melden. wenn ers nicht bemerkt hätte und das geld schon ausgegeben hätte und man ihm nicht vorwerfen kann, dass er den irrtum hätte erkennen müssen, wäre die sache gegessen. da das aber ja eh alles nicht der fall ist --> support eine mail schreiben und diese speichern. wenn er 'ne antwort kriegt, pech gehabt. vielleicht hat er glück und das mail verschwindet
dass er sein geld aus früheren jahren zurück erhält, halte ich für sehr unwahrscheinlich. das machen die sicher nicht freiwillig. das würden sie imho nur wg. einer anzeige o.ä. machen