toebel schrieb:ist es richtig, das man auch ohne gesuch ein pokerturnier organisieren darf, wenn man ein format verwendet welches schon einmal von einer anderen person bewilligt wurde?
Ein Freund von mir war mit der ESBK in Kontakt, weil sie auch ihr Turnier bewilligen wollten. Von ESBK hat er die Info erhalten, dass
a) Das Turnier beliebig oft durchgeführt werden darf, wenn es einmal bewiligt ist. Natürlich nur immer unter den bewilligten Umständen. (Blindstruktur, buy-in, etc)
b) Es darf seine Bewilligung "ausleihen", damit andere Veranstalter ein Turnier mit den selben Bedinungen durchführen können. Ich bin mir aber nicht mehr ganz sicher, ob er dann selber auch Anwesend sein muss, oder ob er einfach sein OK geben kann.