Wovon sprichst du eigentlich genau? Ich verstehe nur Bahnhof.
Die Kantone haben eine Fristverlängerung eingereicht .... in welcher Sache?
Vorsorgliche Massnahme oder Beschwerde? Die letzte Frist zur vorsorglichen Massnahem war der 10.März. Ich denke dass diese Frist auch für die Kantone gilt, oder? Also, wenn du was anderes weisst dann schreib mal bitte so, dass man was verstehen kann. Was mit der Beschwerde und der aufschiebenden Wirkung ist, kann plötzlich völlig egal werden, eben dann wenn es die vorsorgliche Massnahmen gibt. Dann ist von heute auf morgen Feierabend.
Welche Kantone haben Regelungen und Handhabungen? Mit der Info kann ich nicht viel anfangen.
Aber für den Kanton ZH kann ich mal folgende offizielle "EMPFEHLUNG AN DIE GEMEINDEN" posten:
Wer Pokerturniere veranstalten will braucht eine Konzession als Unterhaltungsgewerbe. Diese bekommt man als natürliche Person und nur auf persönlichen Antrag bei der Gemeinde. Diese Bewilligung ist zeitlich befristet (max. 3 Jahre) und die betroffene Gemeinde kann damit Bedingungen und Auflagen verknüpfen wie sie wollen. Die Bewilligung kann erteilt werden wenn: (gut aufpassen jetzt) "eine
rechtskräftige Verfügung der ESBK" vorliegt, die auch noch auf den Antragssteller ausgestellt ist. Zudem kann der Veranstalter selbst dann auch nur die Turniere durchführen, die er auch selber bewilligt bekommen hat, und das hat die Gemeinde dann auch zu kontrollieren.
Vielleicht schreibst du hier mal wie es im Kanton Bern genau geregelt ist. Oder gibt es da keine Info? Wenn einer das wissen sollte dann doch der POKERHILL (extra gross geschrieben)
cu at
UnitedPoker.ch