Der Bundesrat hat am 7.5.2008 zur eingereichten Motion Stellung genommen. Wie erwartet sieht der BR natürlich keinen Handlungsbedarf. Interessant ist aber folgende Aussage:
Zitat:Gemäss der Botschaft des Bundesrates zum Spielbankengesetz soll das gelegentliche Glücksspiel um Geld oder andere vermögenswerte Vorteile im Familien- oder Freundeskreis nicht vom Verbot der Organisation und des gewerbsmässigen Betriebs von Glücksspielen ausserhalb von Spielbanken erfasst werden. Die ESBK übt deshalb als Strafverfolgungsbehörde in solchen Fällen bei der Abklärung der Frage, ob eine Organisation beziehungsweise ein gewerbsmässiger Betrieb im Sinne des Gesetzes vorliegt, Zurückhaltung aus.
Das wirft natürlich einige Fragen auf:
- Was bedeutet dies auf klassische Homegames mit Freunden bezogen? Sind diese in dem Fall erlaubt?
- Wo beginnt und endet der Familien- und Freundeskreis?
- Hat man nun etwas zu beführchten, wenn man mit 8 Freunden zuhause ein NL50 Cashgame durchführt?
- Wie genau sieht diese "Zurückhaltung" aus und ab wann hört sie auf?
Hier der Link zur Stellungsnahme: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20083060">http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/ ... d=20083060</a><!-- m -->
-- Attila