Quelle: Pokerhill Blog (Mike)
Bekanntlich sind ja nunmehr Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, sowie dem Bundesgericht hängig. Hier eine kurze Zusammenfassung des Status Quo:
- Bundesgericht: Beschwerde gegen Entscheid Bundesverwaltungsgericht, keine vorsorglichen Massnahmen (Pokerverbot während hängigem Verfahren) zu erlassen
- Bundesverwaltungsgericht: Beschwerde gegen Qualifikationsentscheide (Hauptverfahren)
Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht im Hauptverfahren weitere prozessleitende Verfügungen erlassen. Im Wesentlichen hat das BVGER folgendes verfügt:
Sistierung sämtlicher hängiger Verfahren mit Ausnahme der Verfahren gegen Romey Holger, Bettio Silvia, Beyeler Dominic
Die Verfahren gegen Romey Holger, Bettio Silvia sowie Beyeler Dominic werden als Pilotprozesse geführt. Die übrigen Verfahren werden nicht parallel weiter geführt, sondern bis auf weiteres sistiert. Die Auswahl der Pilotprozesse liegt im Ermessen des Gerichts; ich gehe davon aus, dass diejenigen Parteien mit anwaltlicher Vertretung und substanziierten Eingaben hierzu ‚auserwählt‘ wurden.
Die Kantone stellen sich mehrheitlich weiterhin gegen die Veranstaltung von Pokerturnieren. Die meisten Kantone haben eine offenbar vom Casinoverband vorbereitete Stellungnahme eingereicht. Interessant ist jedoch, dass ein Meinungsumschwung stattgefunden hat. Die meisten Kantone (ZH, BE, AG, SH, BS, BL, ZG, UR, FR, TI, NW, SZ, AR, AI) attestieren nun, dass "Pokerturniere womöglich auch als Geschicklichkeitsspiele gespielt werden können." !! Diese Kantone monieren jedoch, dass sie im Vorfeld nicht angehört wurden. Aus diesem Grund verlangen sie die Aufhebung sämtlicher Verfügungen und einen Neustart.
Weiterhin gegen eine Qualifikation von Pokerformaten als Geschicklichkeitsspiel stellen sich die Kantone SG, GL, TG, OW.