Paxinor schrieb:jassen ist nach meiner definition auch ein glücksspiel wie jedes spiel das auf varianzen aufbaut genau so wie backgammon.
das spielen um geld bei jassen ist ja gesetztlich auf einen ziemlich lächerlichen betrag beschränkt (mein vater meinte es sei mal 5 gewesen) wies heute ist weiss ich nicht. das selbe gilt denke ich auch für für backgammon. das geld ist einfach dazu da das es um was geht wohl...
ich weiss auch nicht genau wie die begrifflichkeiten gesetzlich geregelt sind.
ich wage jetzt zu bezweifeln ob das gesetz bei jassen effektiv den begriff glücksspiel nicht verwendet...
das muss mir erst einer zeigen.
vermutlich ists bei jassen gar nicht definiert. die spielbankenkommision wird sich aber auch davor hüten,
den schweizer nationalsport als glücksspiel zu taxieren
im übrigen gibts die Begrenzung auf 5.- meines Wissens nicht mehr. Spielen um Geld ist verboten. Das heisst, sobald die Spieler einen Einsatz tätigen, ist es illegal, wenn der Gewinn von einem Nichtspieler (z. B. Organisator) zur Verfügung gestellt wird, ist es legal. Im Thurgau gabs glaube ich mal einen Fall, wo die Polizei in einem Restaurant eine Jassrunde aufgelöst hat.