suschisi schrieb:da muss ich wiedersprechen. wenn du in Bar irgendwo einzahlst, und der Barbetrag eine gewisse Summe übersteigt, musst du ein Formular ausfüllen, in welchem du bestätigen musst, dass du an dem geld wirtschaftlich berechtigt bist, was der grund der einzahlung ist, woher das geld kommt usw. dieses formular wird direkt weitergeleitet an die zuständige bundesbehörde und dient der bekämpfung der geldwäscherei. davon abgesehen kann derjenige auch auf das formular bestehen, wenn der vorgeschriebene betrag nicht überstiegen wird, ihm das geschäft aber aus irgendeinem grund komisch vorkommt (zB wenn du diese bestimmung zu umgehen versuchst, weil du die limite kennst, und anstelle jede woche einen kleineren betrag einzahlst). bei einzahlungen oder geld wechsel von fremdwährungen sind die bestimmungen sogar noch bedeutend strenger. ich wäre an deiner stelle also vorsichtig, wenn es sich um viel geld handelt.
nur teilweise korrekt! Der Kundenberater einer Bank prüft immer ob die Zahlung nachvollziehbar ist. Nur wenn du Kunde bist und offen kommunizierst, dann ist es nachvollziehbar.
Das Formular A wird nur dann verwendet wenn man Zweifel hat wer der wirtschaftliche Berechtigte ist, wenn du mit deinem Berater sprichts, dann sind diese Zweifel nicht gegeben!
So lange Geldwechsel auf einem Konto vorgenommen wird haste eigentlich nie Probleme. Kannste auch ein EUR konto eröffnen.
Das bezgl. Bundesbehörde ist absoluter Quatsch.... oder etwas Schwarzmalerei. Es wird nur dann eine Geldwäschereiprüfung wenn du als Kunde nicht belegen kannst wie du zum Geld gekommen bist oder es starke Zweifel gibt! Wenn du mit deinem Kundenberater das Gespräch suchts, dann wirst du nie ein Problem haben!