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Fragen an die ESKB
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Attila Offline
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Beitrag #11
Re: Fragen an die ESKB
Märchy schrieb:Ich habe vor, irgendwann in nächster Zeit mal ein "Interview" mit den Damen und Herren der eidgenössischen Spielbankenkommission zu führen, um es hier zu posten.

@Märchy:
Ich hatte mit denen ja auch mal ein längeres Gespräch. Leider weiss ich nicht mehr wie der Name des Herrn war, aber es gibt da noch eine Frau Prof. Dr. Regina Kiener, die ebenfalls Kompetent ist. Nur damit Du das Interview nicht mit der Telefonistin führst :wink:

-- Attila
03-21-2007 05:21 PM
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Märchy Online
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Beitrag #12
Re: Fragen an die ESKB
Attila schrieb:@Märchy:
Ich hatte mit denen ja auch mal ein längeres Gespräch. Leider weiss ich nicht mehr wie der Name des Herrn war, aber es gibt da noch eine Frau Prof. Dr. Regina Kiener, die ebenfalls Kompetent ist. Nur damit Du das Interview nicht mit der Telefonistin führst :wink:

-- Attila

Gut, danke für den Hinweis

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03-21-2007 05:22 PM
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Pokerface Offline
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Beitrag #13
 
hehe attila.. wie oft schon diskutiert Smile
03-21-2007 05:22 PM
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SaintCity Offline
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Beitrag #14
 
p4v3l schrieb:Ist es legal, bei der Organisation eines Turnieres anstatt eines Buy-Ins einen "Eintritt" zu verlangen und dann quasi ein Freeroll zu veranstalten mit Geldpreisen?

Wäre aber doch interessant, solche Varianten zu prüfen. Bei Filmvorführungen gibts ja ähnliche Ausweichmöglichkeiten. Wenns kein Kino ist (bzw. die Filme nicht für öffentliche Aufführungen gekauft wurden), ists ja eigentlich illegal dafür Eintritt zu verlangen. Wenn man den Eintritt aber als Clubgebühr tarnt und damit dem Käufer quasi den Beitrag für einen Tag abnimmt, gehts eben doch. Irgendwie so müsste das doch zu umgehen sein.
03-21-2007 07:55 PM
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Attila Offline
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Beitrag #15
 
SaintCity schrieb:...Irgendwie so müsste das doch zu umgehen sein.

Lies doch mal den "Legal / Illegal" Thread bei pokershop.ch. Da wurde schon ausführlich aufgezählt was geht und vor allem was nicht. Solche "Hintertürchen" werden von der ESBK nicht akzeptiert. Sobald Geld oder geldwerte Preise ausgezahlt werden (auch wenn das 14 Tage später passiert) und man dafür auf irgendeine Art eine Teilnahmegebühr zahlen musste (Eintritt, Clubgebühr, was auch immer...) ist es illegal. Legal ist nur ein Freeroll Spiel, bei dem man auf keine Art und Weise etwas zahlen musse.

-- Attila
03-21-2007 08:43 PM
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p4v3l Offline
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Beitrag #16
 
..na dann schon mal danke für die Info. Und auf die weiteren Antworten von Seite ESBK bin ich auch gespannt..

greetz
03-21-2007 11:26 PM
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tron Offline
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Beitrag #17
 
Zitat:Wenns kein Kino ist (bzw. die Filme nicht für öffentliche Aufführungen gekauft wurden), ists ja eigentlich illegal dafür Eintritt zu verlangen. Wenn man den Eintritt aber als Clubgebühr tarnt und damit dem Käufer quasi den Beitrag für einen Tag abnimmt, gehts eben doch.

bin mir ziemlich sicher, das diese aussage falsch ist. wer öffentlich etwas aufführen will (und das ist es, sobald es nicht im privaten kreis [familie / enge freunde] ist), muss dafür gebühren zahlen resp. ne bewilligung vom rechteinhaber haben.
03-22-2007 12:53 PM
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Flashmax Offline
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Beitrag #18
 
Wie sieht es aus wenn man ein freeroll macht, es aber geldwerte Preise zu gewinnen gibt.

Man muss dafür 20.- zahlen, aber diese 20.- sind für Getränke (all you can drink)

Wenn man diese 20.- klar als Preis für den Getränkekonsum deklariert, dann wäre das dann legal oder?

Gruss Flash

edit: muss anfügen, dass man nur dann das "all you can drink" angebot nutzen kann, wenn man am turnier teilnimmt.
03-22-2007 01:35 PM
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Attila Offline
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Beitrag #19
 
Sorry, aber wer lesen kann ist hier eindeutig im Vorteil...!

Legal ist es nur dann, wenn Du auch am Turnier teilnehmen kannst, OHNE die Getränke zu bezahlen. Also nur wenn ein Freeroll auch wirklich FREE ist.

-- Attila
03-22-2007 02:01 PM
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SaintCity Offline
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Beitrag #20
 
tron schrieb:
Zitat:Wenns kein Kino ist (bzw. die Filme nicht für öffentliche Aufführungen gekauft wurden), ists ja eigentlich illegal dafür Eintritt zu verlangen. Wenn man den Eintritt aber als Clubgebühr tarnt und damit dem Käufer quasi den Beitrag für einen Tag abnimmt, gehts eben doch.

bin mir ziemlich sicher, das diese aussage falsch ist. wer öffentlich etwas aufführen will (und das ist es, sobald es nicht im privaten kreis [familie / enge freunde] ist), muss dafür gebühren zahlen resp. ne bewilligung vom rechteinhaber haben.

das war sicher mal so. wir mussten das mal abklären, vielleicht hat sich auch was geändert, ist schon 'ne weile her
03-22-2007 02:51 PM
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