Rakitic und Petric und dergleichen.
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Nimifluk
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Recht hast Du ja, aber Du sprichst hier ein grundsätzliches Problem der Eidgenossen an, welches zu solchen Fehlinvestitionen führt.
Zum einen wird das Bürgerrecht nicht vollumfänglich angewendet, denn im Prinzip steht in der Einbürgerungsverfügung, dass man kein weiteres Staatsbürgerrecht haben darf.
Des weiteren muss man halt einen entsprechenden Ausbildungsvertrag abschliessen und eine Rückforderung einbauen falls der Spieler mit Doppelbürgerrecht doch eines Tages für die andere Nationalmannschaft spielt.
Zu guter Letzt ist es nix neues dass die Schweiz sich halt gerne ausnehmen lässt, leider :cry:
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06-24-2007 11:14 AM |
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