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Politischer Vorstoss eingereicht
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Attila Offline
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Beitrag #1
Politischer Vorstoss eingereicht
Wer mich kennt, weiss, dass ich nicht gerne die Faust im Sack mache, sondern versuche Dinge zu verbessern. Aus diesem Grund habe ich mit SVP Nationalrat Hans Ulrich Mathys einen Politiker gefunden, welcher in der aktuellen Herbstsession eine Motion zum Thema Poker eingereicht.

Hier der Wortlaut:

--
Entkriminalisierung des privaten Pokerspiels

Text
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer gesetzlichen Regelung sowohl die Teilnahme an als auch die Veranstaltung von privaten Pokerspielen im Freundeskreis zu legalisieren.

Begründung
Seit mehreren Jahren erlebt das Pokerspiel einen weltweiten Boom, der schon lange auch die Schweiz erfasst hat. Es gibt Schätzungen, wonach heute in unserem Land 100'000 bis 200'000 Spieler regelmässig ihrem Hobby nachgehen. Im Fernsehen laufen täglich mehrere Pokersendungen, Pokerturniere in den Casinos sind äusserst populär und auch im Internet gibt es mittlerweile sehr viele Poker-Webseiten. Die meisten der Spieler in der Schweiz spielen heute im privaten Rahmen mit Freunden und Bekannten. Dabei wird in der Regel um einen kleinen Geldbetrag von häufig 5 bis 20 CHF gespielt, dies macht auch den Reiz des Spieles aus. Da Poker aber per Definition bei uns als Glücksspiel eingestuft ist, macht sich gemäss Spielbankengesetz jeder, der ein Pokerspiel organisiert, nicht aber wer teilnimmt, strafbar. Dies ist nicht mehr zeitgemäss. So ist der Erfolg beim Poker bei weitem nicht nur von Glück, sondern auch von vielen Geschicklichkeitsfaktoren wie auch mathematischen Chancenabwägungen und Psychologie abhängig. Poker unterscheidet sich diesbezüglich kaum vom Nationalsport Jassen. Auch in diesem Sinne sollte Poker konsequenterweise nicht als Glücksspiel, sondern als legales Geschicklichkeitsspiel eingestuft werden. Damit wären die privat durchgeführten Pokerrunden auch endlich nicht mehr illegal. Im Rahmen einer entsprechenden Gesetzesrevision wäre eventuell der Sinn und Zweck einer oberen Limite für den Einsatz von Geld in Betracht zu ziehen.
--

Das ist doch mal was! Damit nun aber etwas geschehen kann, muss das Parlament dieser Motion zuerst grünes Licht geben. Danach wird der Bundesrat beauftragt, ein Gesetz oder einen Bundesbeschluss auszuarbeitet oder eine bestimmte Massnahme zu ergreift. Dieser Auftrag ist zwingend, wenn ihm das Parlament zustimmt.

Soviel Werbung sei erlaubt: Wer im Aargau wahlberechtigt ist, findet Hans Ulrich Mathys auf der Liste 1.

-- Attila

PS: Nein, Hans Ulrich Mathys ist nicht mit Rino Mathis verwandt.
09-24-2007 11:31 AM
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Nachrichten in diesem Thema
Politischer Vorstoss eingereicht - Attila - 09-24-2007 11:31 AM
[] - Paxinor - 09-24-2007, 12:17 PM
[] - mic23 - 09-24-2007, 02:25 PM
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