Attila
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Die Rechnung ist ganz einfach: wenn der MWST Betrag über 5.- ist, wird er in Rechnung gestellt. In dem Fall kommen immer noch 10.- Bearbeitungsgebühr vom Zoll hinzu. Das sind aber keine Zollabgaben, sondern eben Bearbeitungsgebühren.
Das gilt, wenn die Ware normal über den Zoll abgewickelt wird (z.B. durch staatliche Poststellen). Wenn ein privater Kurier (Fedex, UPS, GLS etc.) die Ware bringt und selber den Zoll abwickelt, dann verrechnen die auch höhere Bearbeitungsgebühren. Unter diesen ist besonders GLS ein schwarzes Schaf, da die extreme Gebühren verlangen. Ich hab mal eine Rechnung von ca. 45.- erhalten! Seitdem meide ich Lieferanten, welche über GLS versenden.
-- Attila
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12-14-2007 08:42 AM |
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