Galvorn schrieb:Werden dann nicht die von der ESBK erlaubten Strukturen verworfen und dadurch ein "ich-kann-ändern-was-ich-will" Stil entwickelt, der dann auch schädigend für die ESBK wird?
Der Betrachtungsfehler liegt im Begriff 'erlaubte Struktur'. Die ESBK stellt weder eine Lizenz noch Bewilligung aus, sie stellt lediglich fest, ob eine Struktur einem Glücksspiel entspricht oder nicht. Jegliche Massnahmen welche - basierend auf den ESBK-Massstäben bezüglich Glücksfaktor - das Spiel Skill-lastiger gestalten sind somit zulässig (mal ungeachtet vom hängigen Verfahren als solches). Du darfst ja auf ner 80'er Strecke auch 70 fahren ;-)
Alles andere würde einen Präzedenzfall bedingen.
ESBK schädigen :roll: mmd