Nimifluk
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Re: Anonymer Pokerpolizist...was haltet Ihr davon...
@von7
Da die ESBK für die Kontrolle der Glücksspiele zuständig ist, kann sie keine Weisungen für Spielformen abgeben, welche sie selbst als Geschicklichkeitsspiel taxiert. Ob sie befugt ist, selbst zu entscheiden was in welche Kategorie fällt ist eine andere Frage (ist eigentlich Sache des Parlaments). Wenn sie aber eine Grenzlinie zieht, ist (implizit) alles innerhalb dieser Grenze zulässig, da ausserhalb ihrer Zuständigkeit.
Die aktuellen offenen Fragen sind:
- darf die ESBK darüber befinden, ob es sich um ein Geschicklichkeitspiel handelt (laut Auftrag eigentlich nicht)
- fallen Steuern an (MwSt auf Rake und Gewinnstuer auf Gewinn), eigentlich die gravierende Frage, da dies Nachzahlungen zur Folge haben kann
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09-04-2008 04:10 PM |
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