rookie
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Re: poker/casino legalität
Im Interesse dieses Forums und der Sache wäre ich ein bisschen vorsichtig mit öffentlichen Ratschlägen, und an Personen die Ihr nicht kennt. :roll:
SR 642.11 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
Art. 177 Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung
1 Wer vorsätzlich zu einer Steuerhinterziehung anstiftet, Hilfe leistet oder als Vertreter des Steuerpflichtigen eine Steuerhinterziehung bewirkt oder an einer solchen mitwirkt, wird ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit des Steuerpflichtigen mit Busse bestraft und haftet überdies solidarisch für die hinterzogene Steuer.
2 Die Busse beträgt bis zu 10 000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 50 000 Franken.
Logisch ist eine indirekte Anstiftung mittels Kommunikationsplattform schwammig. :wink:
Da hier noch Geldwäscherei erwähnt wird wäre ich umso vorsichtiger, man weiss ja nie woher das Geld kommt. :roll: Von Geldwäscherei spricht man allerdings nur von Geldern aus krimineller Herkunft. Hat also mit erwirtschafteten Pokergeldern nichts gleich.
@op
Geldwäscherei=Haftstrafe, Steuerhinterziehung=Geldbusse, Steuerbetrug=Haftstrafe/Geldbusse.
Ich gehe davon aus, das die Steuerbehörden Kalkulationsmodelle anwenden welche unnatürliche Schwankungen aufzeigen. Ab 10K/pa würde ich meine Gewinne versteuern.
Wie erwähnt, liegt die Beweislast seitens des Steuerpflichtigen. Mir ist ein Fall bekannt wo eine Steuerhinterziehung von ca. 50K (über 4 Jahre verteilt) geandet wurde. Die Nachsteuer und Strafsteuer inkl. Busgeld belief sich auf rund 25K. :!:
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08-10-2009 09:14 AM |
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