Attila schrieb:Paxinor schrieb:...mir geht es darum das es wohl eher ne doppelmoral ist, cashgames als des teufels anzuprangern und tourneys von den selben leuten gutheissen, und gleichzeitig privat prima cashgame zu spielen, aber anscheinend kann ich mich 100 mal widerholen und es spielt keine rolle...
Aber darum geht es doch gar nicht.
Es geht um die Frage nach der Auswirkung einer Handlung. Wenn ich bei einer Radiolivesendung anrufe und ins Telefon schreie 'alle Amis sind Arschlöcher', dann kümmert da niemanden. Es macht Klick und ich bin aus der Leitung. Wenn aber ein Regierungsrat das gleiche in einem Interview sagt, dann wäre die Hölle los.
Ich finde Cashgames gut und diese sollten wie erwähnt genauso legal angeboten werden können. Aber leider sind die gesetzlichen Bestimmungen derzeit nicht so. Wenn ich bei mir Zuhause ein CG veranstalte, dann würde ICH zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es auffliegt. Das würde aber obv. niemanden interessieren. Im schlimmsten Fall würde es im Lokalanzeiger in einer Nebenspalte erscheinen. Wenn ich aber als 'offizieller' Veranstalter von Tourneys noch Cashgames anbiete und es in der Presse erscheint, dann wäre dies Wasser auf die Mühlen der Casino-Lobby. Und dann würden ALLE anderen (seriösen) Anbieter unter Unständen auch darunter leiden. Darum geht es doch hier.
-- Attila
ball flach halten imho. wenn irgendwo aufgedeckt wird, dass von nem veranstalter auch noch cg angeboten wird, sind die auswirkungen auf die ganze esbk-entscheidung absolut minim. die öffentlichkeit interessiert sich sowieso nicht dafür, die esbk ist sowieso zu blöd und das gericht interessierts auch nur minim (weils nichts mit dem eigentlichen fall / gerichtsentscheid zu tun hat). ich meine, natürlich hats in irgendeiner form wohl nen minim negativen einfluss, aber im grossen und ganzen ists ziemlich egal und unbedeutend.