Paxinor schrieb:weil dann reicht es, bei buy-in.ch die nachweisbaren gewinne abzulesen, die person zu identifizieren und dann die steuern zu erheben...
Dazu kann ich sagen, dass die Jungs und Mädels vonm Steueramt die Information von einer anderen Seite ablesen, denn auf Buy-In.ch wird das Preisgeld niemals ausgegeben und es gibt auch keine Übersicht oder Details eines Spielers, die einem dies erleichtern würde. Abgesehen davon kann ein Spieler wahlweise auch nur mit seinem Nicknamen erscheinen.
Ich habe nun die Dokumente vorliegen, folgende Verfahren wurden eröffnet:
Eröffnung Nachsteuerverfahren
Grund: Verdacht auf Unterbesteuerung infolge Nichtdeklaration von Gewinnen bei Pokerturnieren
Eröffnung Bussenverfahren
Steuerverkürzung durch Pflichtverletzung im Einschätzungsverfahren (Nichtdeklaration von Gewinnen bei Pokerturnieren)
In der Einleitung des Schreibens steht folgender hübscher Satz:
"Gemäss uns vorliegenden Informationen haben Sie in den vergangenen Jahren wiederholt bei Pokerturnieren gewonnen. Solche Gewinne würden der Einkommenssteuer unterliegen, sofern Sie nicht in einem Schweizer Casino erzielt wurden. In Ihren letztjährigen Steuererklärungen wurden keine Gewinne bei Pokerturnieren deklariert."
So viel dazu...