De_Loungville
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Re: Pokergewinne versteuern in der Schweiz????
Hier die Abklärung für Buy-In (weiss nicht ob es was hilft...)
Guten Tag,
Ich habe ein paar Fragen bezüglich Pokergewinne ausserhalb Schweizercasinos.
Auf einem Forum wurde diese Frage diskutiert und es gab verschiedenste Meinungen. Wäre froh wenn die Unstimmigkeiten ausgeräumt werden.
Nun zu den Fragen:
Müssen diese Gewinne/Verluste bei der Steuererklärung angegeben werden?
Und wie würde es genau aussehen bei Nebenerwerb und Hobby? und wo ist genau die Abgrenzung?
Es ist sehr heikel mit der Erfassung, da 90% die das Hobby Poker betreiben keine bis niedrige Gewinne einfahren.
Wäre sehr froh über eine kompetente Antwort und vielen Dank für Ihr Bemühen
Freundliche Grüsse
Ralph Schumacher
Antwort:
Sehr geerter Herr Schumacher
Besten Dank für Ihre Fragen.
Gemäss Artikel 16 Abs. 1 DBG sind sämtliche wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte steuerbar. Im Privatvermögen verhält es isch jedoch so, dass nur die Einkünfte, die Verluste jedoch nicht zu deklarieren sind. Das bedeutet, dass auch Pokergewinne grundsätzlich der direkten Bundessteuer unterliegen. Die Verluste hingegen können nicht abgezogen werden. So sind beispielsweise auch Einkünfte aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen steuerbar.
Wird das Pokerspiel als Neben- oder Haupterwerb betrieben, muss eine klare Gewinnabsicht vorhanden sein, damit eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt. D.h. der Erwerb muss dauernd der Gewinnerzielung dienen und auch effektiv Gewinne abwerfen. Zudem sind weitere Kriterien wie auch das Gesamtbild der tatsächlichen Umstände massgebend. Sieht man jedoch, dass die Tätigkeit keine Gewinne abwirft (oder abwerfen kann), muss von Hobby ausgegangen werden.
Es kommt somit auf die individuelle Situation darauf an und kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Geht man jedoch davon aus, dass in den meisten Fällen mehr Verluste als Gewinne erzielt werden, kann wohl kaum von einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden und ist tendenziell eher von Hobby auszugehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiter helfen kann.
Freundliche Grüsse
C. E
lic. et mag. rer. pol., Steuerexperte SSK
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Abteilung Aufsicht Kantone, Team 1
Eigerstrasse 65, 3003 Bern
Tel. +41 31 322 33 21
Fax +41 31 324 66 56
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Let's gamble
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03-29-2010 08:12 AM |
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