Paxinor schrieb:Leider hat der Gesetzgeber eine andere Definition. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, eine Linie zu ziehen zwischen gesellschaftlich "gefährlichen" Spielen und "ungefährlichen" Spielen. Wie er diese Spiele nennt ist eigentlich völlig egal, aber das Glücksspielgesetz ist so, dass es versucht diese Linie möglichst genau zu ziehen.
Das Glücksspielgesetz versucht Spiele einzugrenzen, bei denen Spieler die Illusion erleiden könnten, langfristig zu gewinnen, obwohl sie eigentlich langfristig verlieren. Das Glücksspielgesetz schaut deswegen auch nur die kurzfristige Komponente an, weil nur dort die Illusion entstehen kann. Genau dort, wo der Zufall eine Rolle spielt, dort wo diese Illusion entsteht, und die Leute nicht fähig sind anhand ihrer kurzfristigen Resultate, dort wo Spielsucht entsteht. Hier unterscheidet der Gesetzgeber, und das wird klar und deutlich im Bundesgerichtsentscheid so erwähnt. Dem Bundesgericht ist es egal, ob langfristig jemand gewinnt, sondern ob das Resultat eines einzigen Spieles ein korrektes "Signal" für die Stärke der angewendeten Strategie ist.
Sehr schön den Sachverhalt beschrieben. Bevor es der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird aber noch Korrektur lesen... dann wird die Form auch dem professionellen Inhalt gerecht. :wink: