ich habe mich übrigens nochmals ein wenig über die Homegame Geschichte informiert und die begründung das Poker an Homegames eigentlich schon immer legal war:
"Gemäss der Botschaft des Bundesrates zum Spielbankengesetz soll das gelegentliche Glücksspiel um Geld oder andere vermögenswerte Vorteile im Familien- oder Freundeskreis nicht vom Verbot der Organisation und des gewerbsmässigen Betriebes von Glücksspielen ausserhalb von Spielbanken erfasst werden. Die ESBK übt deshalb als Strafverfolgungsbehörde in solchen Fällen bei der Abklärung der Frage, ob eine Organisation bzw. ein gewerbsmässiger Betrieb im Sinne des Gesetzes vorliegt, Zurückhaltung aus."
Die frage ist, wie weit diese "zurückhaltung" strapazierbar ist...
"also wie gesagt, ich war damals anfang 20 und ziemlich gut aussehend" - oh__mygod