Paxinor
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Re: The Return of Poker... ??
Naja die Gegenargumentation ist einfach folgendermassen:
Damals hat die ESBK Verfügungen erteilt für Pokerturniere, die ihrer meinung nach legal waren... Der Casinoverband hat dagegen Klage erhoben, und die die Tourneys wurden nicht verboten... Casinoverband hat einstweilige verfügung beantragt, wurde abgehlehnt...
warum sollte das gleiche verfahren nicht für die Rückzugsverfügung gelten?
Wenn die ESBK sagt sie tun nichts, und der Casinoverband sagt wir tun auch nichts, dann ist das ok, aber ich denke es wäre doch sehr sehr nützlich für alle, wenn man diese Statements öffentlich machen würde, dann wüssten nämlich alle woran man ist... so ists mehr oder minder einfach ne behauptung, die stimmen kann oder auch nicht
"also wie gesagt, ich war damals anfang 20 und ziemlich gut aussehend" - oh__mygod
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09-23-2010 10:50 AM |
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