Zitat:1. Wir haben mittlerweile eine Zusammenarbeit mit den Casinos zustande gebracht und haben den Casino-Verband nicht mehr gegen uns sondern arbeiten gemeinsam an der Gesetzesrevision des Glückspielgesetz. Auch die Politik ist auf unserer Seite wie viele mitbekommen haben. Das soll die langfristige Lösung werden.
2. Unsere Anwälte haben Beschwerde eingereicht gegen die ESBK und herausgefunden dass wir weiterhin Turniere anbieten können (öffentlich und mit Buy-In) wenn diese die Punkte nicht betreffen welche das Bundesgericht als Kritisch angesehen hat:
- Kein Buy-In über CHF 300 (soziale Verträglichkeit)
- Kein Payout pro Person über CHF 15'000 (Geldwäschereigesetz)
- Keine Startstacks von unter 5000 Chips (Glückspielproblematik)
Daher werden wir unsere Turniere auf die oben genannten Punkte einschränken und nach wie vor ganz normal Turniere anbieten, welche dann auch als Geschicklichkeitsspiel gewehrtet werden.
Wir sind so auf der sicheren Seite, weil laut Gesetz zuerst bewiesen werden muss dass unsere Turniere als illegales Glückspiel einzustufen sind. Der Entscheid vom Bundesgericht betrifft uns nicht mehr direkt da wir einen anderen Modus (Buy-In, Payout, Startstack) anwenden als damals vor Bundesgericht vorliegen war. Und diesmal haben wir professionelle Anwälte im Hintergrund, welche unseren Modus mit Beweismaterial absichern
aus dem OP-Forum, von Deniz