Paxinor
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Re: The Return of Poker... ??
naja h4zl hat schon seinen punkt, man vermixt hier imo mehrere dinge:
1. nur weil der strafbestand noch nicht klar ist, heisst es nicht das es keiner ist...
wenn die polizei also raidet und feststellt, dann mag vielleicht nicht grad alles konfisziert werden, falls der gerichtsentscheid negativ wäre, würde OP ganz normal belangt... ausserdem kann die ESBK auf ihr gutdünken ein Raid veranlassen, das muss nicht von der Polizei aus kommen und tut es normalerweise auch nicht afaik... schliesslich ist die ESBK die behörde die dafür sorgt das das Gesetz eingehalten wird, und die Polizei als mittel dazu braucht.
die grosse Frage hier ist ob die ESBK die polizei wirklich nicht anweist, kontrollen durchzuführen und so wie es auf der Homepage steht, legen sie das gesetz sehr restriktiv aus... Nur weil keine beschlagnamungen durchgeführt werden heist das noch lange nichts...
die grosse Frage ist ob die ESBK Kontrollen veranlasst oder nicht, und das kann nur die ESBK sagen, und hat nichts mit irendwelchen Gesetzen zu tun, sondern wie die ESBK die momentane gesetzeslage auslegt, und es ist insofern auch egal ob im moment vor gericht irgendwas verhandelt wird, da eine gerichtsverhandlung sowieso stattfinden würde...
es kommt nur drauf an ob die ESBK im Moment das Gesetz enforcen will oder nicht...
Grundsätzlich gilt folgendes: wenn ein Kontrollorgan vorbeikommt, prüft ob komerziell Poker gespielt wird, dies feststellt, und das Gericht gegen Poker entscheidet, dann haftet der veranstalter ganz normal... da wird gar nicht "geschützt"
"also wie gesagt, ich war damals anfang 20 und ziemlich gut aussehend" - oh__mygod
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09-24-2010 04:31 PM |
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