@ pitschsen:
Tombolas, Lotterien etc. fallen unter das Lotteriegesetz und darf nur mit kantonaler Genehmigung durchgeführt werden, ausser die Teilnahme ist völlig kostenlos und für jeden zugänglich.
Beim Jassen trifft der dritte Faktor nicht zu, da Jassen per Definition ein Geschicklichkeitsspiel ist. Deshalb ist jedes Preisjassen legal, da der Ausgang des Spiel massgeblich vom Geschick und nicht vom Glück abhängt.