Denke kaum, dass er das Recht hat, so etwas zu tun und du könntest mich ja trotzdem fragen...
Wieder zum Thema: Die ganze Definition "unter Freunden" wird wohl noch spannend zu verfolgen sein. Klar hat Pax Recht, ein Gericht wird immer nach dem gesunden Menschenverstand urteilen. Aber solange es keinen legalen Terminus gibt, was genau ein Freund ist, ist diese Passage im Urteil IMO ein Punkt, an dem die Pokerveranstalter noch viel Freude haben werden.
Ob die Stuhlmiete in Herisau optional war, weiss ich nicht, aber wenn, dann war es ungeschickt von den Veranstaltern, sich nicht vorgängig bei der ESBK abzusichern.