tron schrieb:[..]
a) nach gesetzes definition ist poker ein glücksspiel und wird entsprechend so behandelt.
[..]
Lasse mich gerne belehren, aber ich habe das zum Anlass genommen, Glücksspiel-Gesetzt und -Verordnung durchzuscannen, und sehe keinen Hinweis, der das untermauert.
Die ESBK hat per Verordnung gewissen Turnierstrukturen ein hohes Mass an Geschicklichkeit attestiert.
Das BG hat anschliessend gesagt (diesen Entscheid habe ich im Sommer durchgelesen, rein interessehalber), die ESBK hätte nicht genügend aufgezeigt, dass der Geschicklichkeitsaspekt dabei überwiegt gegenüber dem Zufall.
[@Deus: nein, gegen Entscheide des BG gibt es keine Referendums-Möglichkeit.]
Es ist also IMHO nicht echte Gesetzeslage, dass Pokerturniere per se illegal sind. Sondern es ist sozusagen im Kontext der früheren ESBK-Verfügungen höchstrichterlich geschöpftes Recht.
Die ESBK könnte versuchen, das mit dem Geschicklichkeitsaspekt klarer/besser zu begründen.
[Was im besten Falle extrem schwierig sein düfte!]
Das BG kann dabei theoretisch irgendwann in Zukunft auch ohne neue Verfassungsbestimmungen oder Gesetze seinen Entscheid revidieren.
[Wozu es vermutlich einer neuen Generation Bundesrichter bedarf.]