tron schrieb:möchte hier nur anmerken, dass afaik sachen unter "vergewaltigung" eingestuft werden, welche wenig mit dem klassischen bild zu tun haben, das ne normalperson unter "vergewaltigung" hat. also halt was man sich unter vergewaltigung vorstellt (aka mann "kidnappt" random frau und zwingt sie zu sex). es gibt in stgb einige artikel zu verschiedenen sexualdelikten und für mich als laie ist nicht klar, was genau die unterschiede sind. somit lieg ich ev. auch falsch.
alles was ich damit sagen möchte: unter diesen 500 anzeigen gibt es sicher ne ziemliche bandbreite in der schwere des vergehens (und anscheinend wars in grob 2/3 aller fälle gar kein vergehen).
In der Schweiz ist ne Vergewaltigung glaub schon noch +/- was man sich darunter vorstellt. In andern Ländern, eg Assange-Fall in Schweden, ist das anders. Das es Unterschiede gibt, sicher. Aber eine Vergewaltigung kann imo nur unter sehr speziellen Bedingungen gerechtfertigt 'bedingt' geben.
tron schrieb:aber eben: ich hab absolut keine ahnung von details, es kann absolut sein dass unser justizsystem hier objektiv gesehen fehler macht und täter im schnitt zu wenig fest bestraft. ich sag nur dass man dies nicht mit hilfe von solchen statistiken feststellen kann, sondern wenn dann wirklich alle konkreten fälle detailliert studieren müsste usw...
und nur damits auch noch gesagt ist: ich sag natürlich in keinster weise, dass vergewaltigungen nicht schlimm sind und man das auf die leichte schulter nehmen sollte usw (duh)
Bin gleicher Meinung. Meiner meinung nach ist entweder der Begriff verwässert oder die Strafen lasch.