Greenhorn schrieb:... (also nach meiner Auffassung das Volksvermögen) ...
Da fehlt mir jetzt der Link. Wieso sollte das Volksvermögen sein? Die SNB gehört nicht dem Volk, sie gibt nur buntes Papier raus und versucht sicherzustellen, dass der aufgedruckte Wert aufrechterhalten werden kann. Per Gesetz hat sie das Monopol dazu.
Sie gehört ihren Aktionären (zumindest zum Nominalwert) bzw. einer Folge-Nationalbank. Siehe NBG:
NBG schrieb:Art. 32 Liquidation
1 Die Aktiengesellschaft Schweizerische Nationalbank kann mittels Bundesgesetz
aufgelöst werden. Dieses regelt auch das Liquidationsverfahren.
2 Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den
Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach
dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen
der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das
Eigentum der neuen Nationalbank über.
Sonst müsste ja das Vermögen zum Bund/Volk übergehen ;-)