Zitat:@omgesbk: Wegen dem nicht eingeschriebenen Brief, der ist ja nur die Vorstufe, mit der Chance das Problem ohne Verfahren zu beenden, daher kann er sehr wohl ne Frist haben und nach deren Ablauf werden wohl erst die Verfahren eröffnet (und entsprechend die Kosten steigen).
@nimifluk
Nein dann habe ich mich falsch ausgedrückt:
Es handelt sich um eine Frist "..um zum Schlussprotokoll Stellung zu nehmen oder Antrag auf Ergänzung der Untersuchung einzureichen." Weiter steht: "Gegen die Eröffnung des Schlussprotokolls und seinen Inhalt ist keine Beschwerde zulässig (Art, 61 VStrR)."
Es sind jedoch keine weiteren Schritte im Schreiben erwähnt,
wie ggf. Einzahlungsschein, Zahlungsfrist, weiteres Vorgehen etc...
@eglifish
Der Brief der mir vorliegt wurde nicht eingeschrieben verschickt.