Zitat:Siehe deren Auslegung auf Seite 4 unten: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.billag.ch/web/de/fragen_und_antworten/gesetz/contentParagraphs/03/file0/Auslegung_6.2_d.pdf">http://www.billag.ch/web/de/fragen_und_ ... _6.2_d.pdf</a><!-- m -->
Hast Du angegeben, dass Du einen PC hast oder pauschal verneint? Nachzahlen kann teuer werden ;-)
ich kann mich nicht mehr ganau dran erinnern...
habe den typen schnellstmöglichst abgewimmelt, da ich grad am turnierzocken war.
nachträglich stell ich mir unser gespräch folgendermassen vor:
-"haben sie einen fernseher?"
-"nein"
-"haben sie einen computer?"
-"nein. hören sie, ich habe jetzt wirklich keine zeit, ich spiele grad ein online-pokerturnier!"
:shock:
wenn ich das richtig verstanden habe, müssen die bedingungen für fersehempfang per computer
kumulativ erfüllt werden. also alle drei punkte auf seite 4 unten. und mindestens den letzten punkt kann mir anscheinend niemand nachweisen.