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poker/casino legalität
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Paxinor Offline
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Beitrag #21
Re: poker/casino legalität
KICK schrieb:man muss ja seine bankkonten gar nirgends angeben?? man kann also sehr viel "schwarzes" vermögen haben in der schweiz, da die banken ja auch die klappe halten

imo ist es das nicht wert, schlussendlich gibts dann immer trouble, und das zeug abbauen ist immer schwer/mühselig, wenns wirklich so viel ist, das es die steuerbehörde interessiert...

"also wie gesagt, ich war damals anfang 20 und ziemlich gut aussehend" - oh__mygod
08-08-2009 01:15 AM
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I KILL Offline
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Beitrag #22
Re: poker/casino legalität
ich handhabe es auch nicht so - habe eh nie geld auf dem konto.
das einfachste ist einfach neteller - mit mastercard - kann man auf der ganzen welt jeden tag 1000$ abheben - anonym.

GUNS DONT KILL PEOPLE - NA-A: I KILL PEOPLE - WITH GUNS!
08-08-2009 10:21 AM
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rookie Offline
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Beitrag #23
Re: poker/casino legalität
Im Interesse dieses Forums und der Sache wäre ich ein bisschen vorsichtig mit öffentlichen Ratschlägen, und an Personen die Ihr nicht kennt. :roll:


SR 642.11 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Art. 177 Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung

1 Wer vorsätzlich zu einer Steuerhinterziehung anstiftet, Hilfe leistet oder als Vertreter des Steuerpflichtigen eine Steuerhinterziehung bewirkt oder an einer solchen mitwirkt, wird ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit des Steuerpflichtigen mit Busse bestraft und haftet überdies solidarisch für die hinterzogene Steuer.

2 Die Busse beträgt bis zu 10 000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 50 000 Franken.


Logisch ist eine indirekte Anstiftung mittels Kommunikationsplattform schwammig. :wink:
Da hier noch Geldwäscherei erwähnt wird wäre ich umso vorsichtiger, man weiss ja nie woher das Geld kommt. :roll: Von Geldwäscherei spricht man allerdings nur von Geldern aus krimineller Herkunft. Hat also mit erwirtschafteten Pokergeldern nichts gleich.

@op
Geldwäscherei=Haftstrafe, Steuerhinterziehung=Geldbusse, Steuerbetrug=Haftstrafe/Geldbusse.

Ich gehe davon aus, das die Steuerbehörden Kalkulationsmodelle anwenden welche unnatürliche Schwankungen aufzeigen. Ab 10K/pa würde ich meine Gewinne versteuern.
Wie erwähnt, liegt die Beweislast seitens des Steuerpflichtigen. Mir ist ein Fall bekannt wo eine Steuerhinterziehung von ca. 50K (über 4 Jahre verteilt) geandet wurde. Die Nachsteuer und Strafsteuer inkl. Busgeld belief sich auf rund 25K. :!:
08-10-2009 09:14 AM
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janthej6 Offline
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Beitrag #24
Re: poker/casino legalität
rookie schrieb:Im Interesse dieses Forums und der Sache wäre ich ein bisschen vorsichtig mit öffentlichen Ratschlägen, und an Personen die Ihr nicht kennt. :roll:


SR 642.11 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Art. 177 Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung

1 Wer vorsätzlich zu einer Steuerhinterziehung anstiftet, Hilfe leistet oder als Vertreter des Steuerpflichtigen eine Steuerhinterziehung bewirkt oder an einer solchen mitwirkt, wird ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit des Steuerpflichtigen mit Busse bestraft und haftet überdies solidarisch für die hinterzogene Steuer.

2 Die Busse beträgt bis zu 10 000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 50 000 Franken.


Logisch ist eine indirekte Anstiftung mittels Kommunikationsplattform schwammig. :wink:
Da hier noch Geldwäscherei erwähnt wird wäre ich umso vorsichtiger, man weiss ja nie woher das Geld kommt. :roll: Von Geldwäscherei spricht man allerdings nur von Geldern aus krimineller Herkunft. Hat also mit erwirtschafteten Pokergeldern nichts gleich.

@op
Geldwäscherei=Haftstrafe, Steuerhinterziehung=Geldbusse, Steuerbetrug=Haftstrafe/Geldbusse.

Ich gehe davon aus, das die Steuerbehörden Kalkulationsmodelle anwenden welche unnatürliche Schwankungen aufzeigen. Ab 10K/pa würde ich meine Gewinne versteuern.
Wie erwähnt, liegt die Beweislast seitens des Steuerpflichtigen. Mir ist ein Fall bekannt wo eine Steuerhinterziehung von ca. 50K (über 4 Jahre verteilt) geandet wurde. Die Nachsteuer und Strafsteuer inkl. Busgeld belief sich auf rund 25K. :!:

Naja das mit den 10k ist schon etwas wenig meiner Meinung nach. Die Steuerbehörde schaut vor allem auf das einkommen und auf die Vermögensveränderung. Hat es hier auffälliges, dann kommen Fragen!

Ach ja wenn man Pokergelder versteuert als Neben- oder Haupteinkommen, darf man auch die Auslagen wie Anfahrt, sonstige Kosten, Verpfelgung etc. abziehen.... also wenn jemand viel spielt kann das einiges sein! Deshalb wichtig Buchhaltung oder Milbüchlirechnung :lol:

grets
08-10-2009 09:38 PM
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vitruvian Offline
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Beitrag #25
Re: poker/casino legalität
hab mir das Geld nun per moneybookers auszahlen lasse.
hat tiptop funktioniert...
schauen wir mal, obs wirklich niemanden interessiert Big Grin
50 chf einbezahlt auf moneybookers 15k ausbezahlt von moneybookers
08-16-2009 02:45 PM
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Oviedo Offline
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Beitrag #26
Re: poker/casino legalität
Weiss denn jemand Bescheid, ob auch die ganzen Sozialversicherungsabgaben fällig werden, wenn man die Pokergewinne angibt? Ich bin Student und verdiene meinen Lebensunterhalt z.Z. ausschliesslich mit Poker. Wenn ich bloss die Einkommenssteuer bezahlen müsste, wäre das ja noch ok. Doch wenn dann nochmal 10% Versicherungsabgaben anfallen, dann wirds langsam happig.

Frage ist halt, ob die Onlinepoker in diesem Fall als selbständige Erwerbstätigkeit bewerten würden?
10-16-2009 01:24 PM
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Paxinor Offline
Administrator

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Beitrag #27
Re: poker/casino legalität
ja wieviel verdienst du denn?

wenn du student bist, ist es überhaupt nicht auffällig, kein einkommen anzugeben von dem her who cares?

"also wie gesagt, ich war damals anfang 20 und ziemlich gut aussehend" - oh__mygod
10-16-2009 05:28 PM
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Chesselflicker Offline
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Beitrag #28
Re: poker/casino legalität
rookie schrieb:Im Interesse dieses Forums und der Sache wäre ich ein bisschen vorsichtig mit öffentlichen Ratschlägen, und an Personen die Ihr nicht kennt. :roll:


SR 642.11 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Art. 177 Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung

1 Wer vorsätzlich zu einer Steuerhinterziehung anstiftet, Hilfe leistet oder als Vertreter des Steuerpflichtigen eine Steuerhinterziehung bewirkt oder an einer solchen mitwirkt, wird ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit des Steuerpflichtigen mit Busse bestraft und haftet überdies solidarisch für die hinterzogene Steuer.

2 Die Busse beträgt bis zu 10 000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 50 000 Franken.


Logisch ist eine indirekte Anstiftung mittels Kommunikationsplattform schwammig. :wink:
Da hier noch Geldwäscherei erwähnt wird wäre ich umso vorsichtiger, man weiss ja nie woher das Geld kommt. :roll: Von Geldwäscherei spricht man allerdings nur von Geldern aus krimineller Herkunft. Hat also mit erwirtschafteten Pokergeldern nichts gleich.

@op
Geldwäscherei=Haftstrafe, Steuerhinterziehung=Geldbusse, Steuerbetrug=Haftstrafe/Geldbusse.

Ich gehe davon aus, das die Steuerbehörden Kalkulationsmodelle anwenden welche unnatürliche Schwankungen aufzeigen. Ab 10K/pa würde ich meine Gewinne versteuern.
Wie erwähnt, liegt die Beweislast seitens des Steuerpflichtigen. Mir ist ein Fall bekannt wo eine Steuerhinterziehung von ca. 50K (über 4 Jahre verteilt) geandet wurde. Die Nachsteuer und Strafsteuer inkl. Busgeld belief sich auf rund 25K. :!:

LLOOLLL :lol: .... da muss sich aber einer wirklich dämlich angestellt haben.... normalerweise interessieren diese beträge die steuerbehörden nicht im geringsten, ausser man bindet sie ihnen auf die nase, oder man weiss nicht wie eine buchhaltung zu führen ist....... nebenbei weiss keine steuerbehörde wo und auf welchen banken man konten besitzt (ausser man weisst sie aus) und sie haben auch keine einsicht in die transaktionen. nur auf den zins oder die verrechnungssteuer welche einen rückschluss auf das durchschnittliche vermögen auf dem konto hindeutet können sie sich beziehen und allenfalls nachfragen woher das vermögen plötzlich kommt...... wenn man einen hohen geldbetrag nur eine kurze zeit auf dem konto belässt sind die zinsen am ende des jahres dementsprechend auch nicht viel höher :wink: ..... nebenbei wird bei solchen beträgen niemals von geldwäscherei ausgegangen...
da hat wohl einer einwenig zuviel fern gesehen :shock:
10-16-2009 05:52 PM
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janthej6 Offline
Member

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Registriert seit: Nov 2006
Beitrag #29
Re: poker/casino legalität
Oviedo schrieb:Weiss denn jemand Bescheid, ob auch die ganzen Sozialversicherungsabgaben fällig werden, wenn man die Pokergewinne angibt? Ich bin Student und verdiene meinen Lebensunterhalt z.Z. ausschliesslich mit Poker. Wenn ich bloss die Einkommenssteuer bezahlen müsste, wäre das ja noch ok. Doch wenn dann nochmal 10% Versicherungsabgaben anfallen, dann wirds langsam happig.

Frage ist halt, ob die Onlinepoker in diesem Fall als selbständige Erwerbstätigkeit bewerten würden?

wenn du es versteuerst, dann ja!

Die Steuerbehörde schaut wie gesagt auf die Vermögensveränderung. Sollte die nicht nachvollziehbar sein, dann naja dann hast du Probleme. Aber wenn du Pokergewinne als Lebensunterhalt benutzt, dann ist es sehr schwer für die Steuerbehörde das nachzuvollziehen......
10-16-2009 06:39 PM
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Oviedo Offline
Junior Member

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Registriert seit: Feb 2008
Beitrag #30
Re: poker/casino legalität
Paxinor schrieb:ja wieviel verdienst du denn?

wenn du student bist, ist es überhaupt nicht auffällig, kein einkommen anzugeben von dem her who cares?

Eigentlich würde ich die Steuern ja zahlen wollen, da es dann kein Schwarzgeld wäre. Aber die Sozialversicherungsabgaben sind halt happig...hmpf
10-16-2009 07:22 PM
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