Re: BUNDESGERICHT VERBIETET POKERTURNIERE AUSSERHALB VON CASINOS
ich habs schnell durchgelesen, und ich finde es sehr schlüssig und relativ kompetent argumentiert...
das BG hat wirklich keine andere wahl, als so entscheiden weil:
Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG)
BG stellt fest:
"Richtig ist, wie dies die Vorinstanzen unterstrichen haben, dass Kenntnisse und Fertigkeiten des Spielers den Ausgang mitbeeinflussen und dass ein einzelnes Turnier gesamthaft als Spiel zu gelten hat, da die geldwerte Leistung zu dessen Beginn bezahlt wird und erst nach Abschluss des Turniers feststeht, wer sich letztlich für einen der Gewinnplätze qualifiziert"
niemand bezweifelt das man in poker gewinnen kann, wobei ich persönlich die definition eines "spieles" an die wahrnehmung des spielers koppeln würde (was primär einen zeitlichen bezug hat) und nicht an die auszahlung, ist aber detail (und würde nur bei cash-game wichtig)
aber:
"Dass mathematische Kenntnisse (Wahrscheinlichkeitsrechnungen), strategisches Geschick und psychologische Fähigkeiten für den Erfolg von Nutzen seien, ändere nichts daran, dass die vorhandenen Zufallselemente die Fähigkeiten und Erfahrungen eines Durchschnittsspielers für den Erfolg überwögen "
dem zu wiedersprechen und gleichzeitig BRM zu betreiben, ist ziemlich shizophren
das BG hält imo ziemlich treffend folgendes fest:
In der Literatur wird aufgrund allgemeinpsychologischer Phänomene wie "Kontrollillusion" und "flexibler Attribution von Gewinn- und Verlusterlebnissen" in Verbindung mit der Detailanalyse des Spielablaufs angenommen, dass Poker auch in der Turnierform als ein Glücksspiel (mit Geschicklichkeitsanteilen) anzusehen sei; die verfügbaren Befunde wiesen zudem darauf hin, dass vom Pokerspiel grundsätzlich erhebliche Suchtgefahren ausgingen. Auch wenn das Suchtpotential von öffentlich zugänglichen Pokerturnieren mit Einsatz- und Gewinnbeschränkungen für sich genommen als "gering" eingestuft werden könne, führe es doch gewisse Zielgruppen "unter dem Deckmantel eines harmlosen Freizeitvergnügens" an das (unkontrollierte) Pokerspiel heran, weshalb die "Erkenntnisse für die Notwendigkeit einer transparenten Regulierung des Pokermarktes" sprächen (so MEYER/ HAYER, a.a.O., S. 160).
und somit ist eigentlich die beweiskette schon geschlossen, das Poker nach dem heutigen Gesetz nicht legal sein darf. das BG konnte und durfte imo nicht anders entscheinden so wie ein Glücksspiel nach gesetz definiert ist. Und einfach zu behaupten das BG hätte einen "hirnrissigen" entscheid gefällt, ist für mich pure polemik, gesetz ist dazu da es einzuhalten, jeden kacken gesetze an, aber sie unterscheiden uns von irgend nem 3. welt staat.
Die Argumentation das das Gesetz falsch ist bzw. freiheiten einschränkt, ist für mich persönlich nachvollziehbar, aber eine fundamental andere diskussion, die rein gar nichts mit dem BG entscheid zu tun hat
und ob komerzielles jassen oder backgammon verboten sein sollte interessiert im moment auch niemanden, weil es niemand eingeklagt hat...
"also wie gesagt, ich war damals anfang 20 und ziemlich gut aussehend" - oh__mygod
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