naja für das bundesgericht ist dieser fall eher nicht sooooo wahnsinnig interessant, als dass sie zeit daran verschwendet hätten einen masterplan auszuhecken wann genau sie dieses urteil fällen.
es lag einfach auf dem aktenstapel pendente fälle irgendwann zuoberst.
-- Beitrag erweitert: 11.06.2010, 15:18 --
h4Zl schrieb:seit den letzten 3 Posts ist das Niveau im Thread gleich halbiert worden
Zitat:Hier wäre es wichtig sehr genau abzuklären wie "gewerbsmässig" und "privat" ausgelegt werden
Ja weiss da einer wie dat aussieht? Kann ich ein Homegame mit 50 Leuten machen? Wo ist die Grenze?
es gibt keine exakt bestimmbare grenze. die grenze ist dort wo sie die rechtspflege in ihrer praxis setzt. jeder einzelfall muss individuell geprüft werden (da jeder fall anders gelagert ist).