Greenhorn schrieb:Bundesgerichtsentscheide fallen genau gleich wie Münzwürfe - man sollte daher
Bundesgerichtsentscheide, weil es sich eindeutig um Glücksspiele viertklassiger Juristen handelt, verbieten.
was ist eigentlich mit Gewerbefreiheit ?
die gewerbefreiheit unterliegt, genauso wie andere verfassungsmässige grundrechte auch, zahlreichen gesetzlichen einschränkungen (beispiel: trotz gewerbefreiheit ist es verboten, irgendwo auf der strasse einen verkaufsstand aufzustellen und dort waffen/frauen/drogen zu verhökern).
das glücksspielmonopol stellt seit jeher, und das nicht nur in der schweiz, eine solche, allgemein auch anerkannte, gesetzliche einschränkung der gewerbefreiheit dar.
zuletzt: von einem allfälligen kommentar deiner ersten zitierten aussage halte ich mich nach einigem überlegen vornehm zurück.