Passwort vergessen?   -   Registrieren

Pokerturniere legal: Artikel im Tagi
Verfasser Nachricht
toebel Offline
Member

Beiträge: 54
Registriert seit: Dec 2006
Beitrag #1
Pokerturniere legal: Artikel im Tagi
<!-- m --><a class="postlink" href="http://tagi.ch/dyn/news/schweiz/823304.html">http://tagi.ch/dyn/news/schweiz/823304.html</a><!-- m -->

Ist der Tages-Anzeiger einfach so spät mit dieser Mitteilung oder gab es nochmals ein neuer Entscheid?

Von einem allfälligen Gesuch wird dort nichts erwähnt.
12-13-2007 05:33 PM
zitieren
toebel Offline
Member

Beiträge: 54
Registriert seit: Dec 2006
Beitrag #2
 
habe noch folgendes auf der esbk seite gefunden:

ist es richtig, das man auch ohne gesuch ein pokerturnier organisieren darf, wenn man ein format verwendet welches schon einmal von einer anderen person bewilligt wurde?

Medienmitteilungen, ESBK, 13.12.2007

Bern. Pokerturniere um Geld können in gewissen Spielformen legal gespielt werden. Dies hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) für eine Reihe von Pokerturnieren entschieden, die ihr zur Prüfung eingereicht wurden. Solche Spiele dürfen auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden, sofern kantonale Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Bei Pokerturnieren sind nach Auffassung der ESBK gewisse Spielformen möglich, die nicht unter das Verbot von Glücksspielen fallen. Dies ist dann der Fall, wenn der Gewinn überwiegend von der Geschicklichkeit der Spieler und nicht vom Zufall abhängt. Bestehen Zweifel, wie ein Pokerturnier im Einzelfall einzustufen ist, kann die ESBK um einen Qualifikationsentscheid angegangen werden. Zuvor nimmt sie aufgrund eines vollständigen Spielbeschriebs eine eingehende Prüfung vor.

Die ESBK hat verschiedene ihr zur Prüfung eingereichte Turniere als Geschicklichkeitsgeldspiele qualifiziert. Diese dürfen somit ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden. Vorbehalten bleiben andere rechtliche, insbesondere kantonalrechtliche, Vorschriften. Die ESBK wird die Entscheide auf dieser Homepage publizieren.

Im Unterschied zu den erwähnten Turnieren sind Pokereinzelspiele, bei denen um Geld oder einen geldwerten Einsatz gespielt wird (so genannte „Pokercashgames“), gemäss ständiger Praxis der ESBK Glücksspiele im Sinne des Spielbankengesetzes. Der in Aussicht stehende Gewinn hängt hier überwiegend vom Zufall ab, und die Organisation solcher Spiele ausserhalb von Spielbanken ist strafbar. Wer Cashgames oder nicht als Geschicklichkeitsspiele qualifizierte Pokerturniere um Geld organisiert, setzt sich nach wie vor dem Risiko einer Strafverfolgung wegen illegalen Glücksspiels aus.
12-13-2007 05:41 PM
zitieren
zwieback Offline
Senior Member

Beiträge: 425
Registriert seit: Feb 2007
Beitrag #3
 
toebel schrieb:ist es richtig, das man auch ohne gesuch ein pokerturnier organisieren darf, wenn man ein format verwendet welches schon einmal von einer anderen person bewilligt wurde?

Ein Freund von mir war mit der ESBK in Kontakt, weil sie auch ihr Turnier bewilligen wollten. Von ESBK hat er die Info erhalten, dass

a) Das Turnier beliebig oft durchgeführt werden darf, wenn es einmal bewiligt ist. Natürlich nur immer unter den bewilligten Umständen. (Blindstruktur, buy-in, etc)

b) Es darf seine Bewilligung "ausleihen", damit andere Veranstalter ein Turnier mit den selben Bedinungen durchführen können. Ich bin mir aber nicht mehr ganz sicher, ob er dann selber auch Anwesend sein muss, oder ob er einfach sein OK geben kann.
12-13-2007 11:05 PM
zitieren
toebel Offline
Member

Beiträge: 54
Registriert seit: Dec 2006
Beitrag #4
bewilligung
habs auch abgeklärt.
man darf auch ein auf der esbk seite publiziertes und als geschicklichkeits-spiel qualifiziertes format wählen und kann dieses dann ohne gesuch durchführen. allerdings muss es genau so wie im gesuch publiziert durchgeführt werden.
12-18-2007 07:12 PM
zitieren
iveyeyes Offline
Member

Beiträge: 139
Registriert seit: Dec 2006
Beitrag #5
 
wie hast du das abgeklärt??

per mail an die esbk?

kannst du das mail und die antwort hier posten??

was ist wenn das man sich komplett an eine "legale" form haltet, nur die blindlevels doppelt solange abhält??
sollte ja nach esbk definition okay sein...
12-18-2007 07:36 PM
zitieren
toebel Offline
Member

Beiträge: 54
Registriert seit: Dec 2006
Beitrag #6
 
ja per mail

Hier meine Frage:

1.)
Angenommen ich möchte ein Pokerturnier organisieren, muss ich da selber ein eigenes Gesuch stellen um das Turnier als Geschicklichkeitsspiel qualifizieren zu lassen oder kann ich ganz einfach ein auf ihrer Seite pupliziertes und als Geschicklichkeitsspiel eingestuftes Format wählen und dieses dann ohne eigenes Gesuch durchführen?

Die Antwort der ESBK:

Bei den publizierten Turnieren handelt es sich um Geschicklichkeitsspiele. Eine Prüfung derselben Struktur erübrigt sich. Falls jedoch Änderungen vorgenommen werden und damit Zweifel entstehen, wie das Pokerturnier einzustufen ist, kann die ESBK um einen Qualifikationsentscheid angegangen werden.
12-18-2007 08:03 PM
zitieren
SaintCity Offline
Senior Member

Beiträge: 276
Registriert seit: Jan 2007
Beitrag #7
 
Auf der ESBK-Seite finden sich übrigens alle qualifizierten Turniere:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/poker/qualifizierte_turniere.html">http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/t ... niere.html</a><!-- m -->
12-19-2007 12:41 AM
zitieren
Ostarr Offline
Posting Freak

Beiträge: 4,071
Registriert seit: Mar 2007
Beitrag #8
 
also hab ich das jetzt wirklich richtig verstanden angenommen unsere homegames laufen mit den selben blinds und levels wie auch ein schon qualifiziertes Turnier, dann wäre mein homegame ab sofort legal habe ich dass richtig verstanden?

ich kann also den Antrag z.B. von Pokerhill nehmen und die gleichen Turniere veranstalten wie sie? ohne dass ich bei der ESBK etwas anmelden muss oder ähnliches!!!!
12-19-2007 09:54 AM
zitieren
von7thal Offline
Administrator

Beiträge: 3,209
Registriert seit: Mar 2007
Beitrag #9
 
auf der seite der esbk habe ich folgenden eintrag gefunden:

Zitat:4. Wenn ein Turnier einmal als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert wurde: Muss ich es dann neu prüfen lassen, wenn ich es wiederholen möchte?
Nein. Die ESBK prüft nicht eine bestimmte, an Zeit und Ort gebundene Veranstaltung, sondern einen bestimmten Turnierablauf. Wenn dieses Spiel an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit unverändert mit den exakt gleichen Regeln durchgeführt wird, ändert das nichts an der Qualifikation des Spiels als Geschicklichkeitsspiel. Vorbehalten bleiben allfällige kantonale und / oder kommunale Vorschriften.

klingt recht gut =)

pokercoaching.ch
dein persönlicher Pokercoach

OmahaWinners.com
Seht euch mein kostenloses Omaha Preflop Chart an!
12-19-2007 10:12 AM
zitieren
toebel Offline
Member

Beiträge: 54
Registriert seit: Dec 2006
Beitrag #10
 
Ostarr schrieb:also hab ich das jetzt wirklich richtig verstanden angenommen unsere homegames laufen mit den selben blinds und levels wie auch ein schon qualifiziertes Turnier, dann wäre mein homegame ab sofort legal habe ich dass richtig verstanden?

ich kann also den Antrag z.B. von Pokerhill nehmen und die gleichen Turniere veranstalten wie sie? ohne dass ich bei der ESBK etwas anmelden muss oder ähnliches!!!!

hast du schon richtig verstanden, nur gibt es kein qualifikations-entscheid mit einem turnier von weniger als 10-11 spieler. also ich hab zumindest keiner entdeckt. also müsste zuerst jemand ein homegame format zur überprüfung einreichen von vielleicht 6-10 spieler und wenn dieses von der esbk als geschicklichkeitsspiel eingestuft wird, kann man zukünftig homegames in diesem format (preisgeld, blind-struktur, spieleranzahl u.s.w) legal durchführen ohne ein eigenes gesuch zu stellen.
12-19-2007 01:17 PM
zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | raise.ch | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation
Deutsche Übersetzung: MyBBoard.de, Powered by MyBB, © 2002-2024 MyBB Group.
Designed by © Dynaxel