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BUNDESGERICHT VERBIETET POKERTURNIERE AUSSERHALB VON CASINOS
Verfasser Nachricht
Cannonball Offline
Junior Member

Beiträge: 6
Registriert seit: Jun 2010
Beitrag #238
Re: BUNDESGERICHT VERBIETET POKERTURNIERE AUSSERHALB VON CASINOS
Geile Diskussionen hier, ich hol schon mal Gummibärchen und Cola an der Tanke..... :roll: :shock:

Ach ja;
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/poker.html">http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/poker.html</a><!-- m -->

finito la comedia mit Vereini Heini....


Zitat:Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 20. Mai 2010 ist das Pokerspiel in all seinen Varianten ein Glücksspiel im Sinne des Spielbankengesetzes. Die Organisation von Pokerspielen ausserhalb von konzessionierten Spielbanken ist damit mit sofortiger Wirkung verboten.
Im Urteil vom 20. Mai 2010 hält das Bundesgericht fest, dass nicht öffentliche Pokerspiele, nämlich solche im Familien- oder Freundeskreis, zulässig bleiben.
Die ESBK weist darauf hin, dass diese Ausnahme restriktiv zu interpretieren ist. Insbesondere fallen Glücksspiele, die in Vereinen oder privaten Clubs organisiert werden, nicht unter diese Ausnahme und werden von der ESBK gemäss Artikel 56 des Spielbankengesetzes strafrechtlich verfolgt.
06-17-2010 08:05 PM
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Re: BUNDESGERICHT VERBIETET POKERTURNIERE AUSSERHALB VON CASINOS - Cannonball - 06-17-2010 08:05 PM

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