pitschsen schrieb:Ich denke ausser in privaten Kreisen gibts kaum Jassturniere mit grossen Buy-In...
ich denke die geschichte mit jassen ist einfach "undefiniert"
ich mein niemand hat jassen eingeklagt... niemand bietet wirklich gewerblich jassen angeboten (und der begriff "gewerblich" ist essentiell für ne spielbank)
meiner meinung nach, muss man eben es noch ein wenig ausdehnen was el kuscher schon geschrieben hat...
ich mein einerseits ist mal dieser glücksspielbegriff mit folgenden eigenschaften
1.einsatz
2.cash-out
3.ein spiel mehrheitlich vom zufall
das alleine ist aber noch nicht illegal sondern:
man ist eine spielbank, wenn man das gewerblich anbietet, und gewerblich ist wiederum eine definition die zu untersuchen ist, hier ist auch die unterscheidung zum "spiel unter freunden"
insofern ist bei jassen das problem noch nie wirklich aufgetreten, da es sowas für jassen einfach nicht gibt, und somit hat sich die esbk noch nicht damit beschäftigen müssen, und auch kein gericht... die esbk hat ja mühe spiele effektiv zu beurteilen, sondern versucht nach defacto konsequenzen zu urteilen (spielsucht etc.) das hat ihr ja auch die revision ihres entscheids eingebrockt...
der bundesgerichtsentscheid bezieht sich ja auch vage auf jassen, ist dort aber recht "düdelidü" in echten aussagen... afaik steht nirgens das jassen ein geschicklichkeitsspiel ist, sondern eher das auch die kulturelle geschichte des spiels betrachtet werden muss etc. blablabla