Dann wisst ihr wenigsten auch, ob die ESBK das Forum besucht....
Hier mal ein Mail:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e --> [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 21. Dezember 2010 12:10
An: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
Betreff: Out of Office AutoReply: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
Ich bin ab Montag, den 03. Januar 2011 wieder im Büro erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zentrale (031 323 12 04).
Mit freundlichen Grüssen
A. Wolfer
PS: Das Mail wird nicht weitergeleitet.
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Von: Marc Horisberger [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 21. Dezember 2010 12:09
An: <!-- e --><a href="mailto:'
[email protected]">'
[email protected]</a><!-- e -->'
Betreff: WG: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
Sehr geehrte Frau Wolfer
Ich habe gestern die Rechnung (vom 14.12.2010) für einen Kostenvorschuss von Fr. 500.-- (Verfahren 521-284/03) erhalten. Aufgrund der Nummerierung habe ich festgestellt, dass die Verfahrensnummer von Qualifikationsverfahren für Pokerturniere immer mit 714-XXX beginnen, Widerrufsverfügungen mit 521-XXX und Strafverfahren gegen Pokerveranstalter mit 62-XXX. Ich gehe jedoch bei dieser Rechnung davon aus, dass es sich um einen Vorschuss für die Beantwortung meiner Fragen handelt.
Aus diesem Grund habe ich den Betrag gestern einbezahlt und bitte Sie mir nun meine Fragen zu beantworten. Ich gehe davon aus, dass Kosten von nicht mehr als 3'000 Franken entstehen. Wenn dies Zutrifft, können Sie mit der Arbeit beginnen ohne mir vorher den genauen Aufwand mitzuteilen.
Wann darf ich ungefähr mit einer Antwort rechnen?
Mit freundlichen Grüssen
Marc Horisberger
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Von: Marc Horisberger [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Freitag, 17. Dezember 2010 09:52
An: <!-- e --><a href="mailto:'
[email protected]">'
[email protected]</a><!-- e -->'
Betreff: AW: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
Sehr geehrte Frau Wolfer
Um die Kosten für mich abschätzen zu können, bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie viel Zeit ungefähr die Beantwortung der Fragen in Anspruch nimmt.
Besten Dank
Marc Horisberger
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Von: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e --> [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Freitag, 17. Dezember 2010 08:40
An: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
Betreff: WG: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
Sehr geehrter Herr Horisberger
Ich bestätige Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail-Anfrage und bitte Sie in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass wir, wie Ihnen bereits verschiedentlich mitgeteilt, keine Auskünfte zu laufenden Strafverfahren erteilen können.
Im Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass das Reglement der Eidgenössischen Spielbankenkommission über Kosten und Entschädigungen (RKE) vom 27. September 2004, welches gestützt auf Artikel 113 Absatz 2 der Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung; VSBG) erlassen wurde, den Grundsatz festhält, dass Gebühren zu entrichten sind, wenn Dienstleistungen der ESBK und ihres Sekretariats in Anspruch genommen werden.
Die Prüfung und Beantwortung der von Ihnen in Ihrem Fragekatalog unterbreiteten Rechtsfragen stellt eine solche gebührenpflichtige Dienstleistung dar, weshalb wir Sie vorgängig auf die Tarifbestimmungen (CHF 250.00 pro Stunde) hinweisen und bitten, uns mitzuteilen, ob Sie unter diesen Umständen an Ihrem Auskunftsgesuch festhalten möchten.
Gerne erwarten wir Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Andrea Wolfer
Chefin Abteilung Untersuchungen
Eidgenössische Spielbankenkommission
Sekretariat
Eigerplatz 1, 3003 Bern
Tel. +41 31 323 58 37
Fax +41 31 323 12 06
<!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.esbk.admin.ch">http://www.esbk.admin.ch</a><!-- m -->
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Von: Marc Horisberger [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Samstag, 11. Dezember 2010 17:15
An: Wolfer Andrea A. ESBK
Betreff: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
Sehr geehrte Frau Wolfer
Ich habe diese Woche mehrmals versucht Sie telefonisch zu erreichen. Ich wollte mich im Bezug auf Pokerturniere erklären. Meinen Standpunkt aufzuzeigen und die verschiedene kleinen offenen Fragen klären. Aufgrund einer hohen Sitzungskadenz ihrerseits ist es nicht zu diesem Gespräch gekommen.
Es ist mir bewusst, dass das ewige Nachfragen unter Umständen als Rumnörgeln oder als Lücke suchen aufgefasst werden kann. Dem ist nicht so, ich suche keine Strafverfahren. Ich will mich korrekt und legal verhalten. Für mich ich die aktuelle rechtliche Situation nach wie vor unklar. Die Interpretation des Bundesgerichtsurteils ist das eine. Die aktuelle Durchsetzung des nach ihrer Ansicht geltenden Rechts ist mir unverständlich. Unverständlich aus dem Grund, dass bei der gestrigen Razzia im Pokerklub Bern auch mindestens ein Polizist anwesend war, welcher bereits im Vorfeld mehrmals ein Kontrolle im besagten Klub gemacht hat. Anlässlich dieser Kontrollen wurde dem Betreiber des Lokals mitgeteilt, dass die Beobachtungen der Polizei mit der ESBK besprochen werden und er im Falle eines rechtlichen Einwandes benachrichtigt werde. Er wurde nie benachrichtigt und sein Lokal wurde gestern entsprechend „überrumpelt“. Alle Spieler wurden in Handschellen gelegt, während mehr als einer Stunde durften Sie nichts trinken, nicht zu Toilette und sich auch nicht unterhalten. Es wurde den Spielern dann mitgeteilt, dass das Verfahren nur gegen den Veranstalter eröffnet wird. Es war also schon von Beginn der Aktion an klar, dass die blosse Teilnahme an einem Pokerturnier nicht strafbar ist. Und trotzdem werden rund 50 Personen, welche weder bewaffnet noch ausfällig wurden in Handschellen gelegt. Ist ein solches Vorgehen, solche Zwangsmassnahmen wirklich ein angemessener Weg, die rechtlichen Unklarheiten zu klären? Ich habe zu Kenntnis genommen, dass die ESBK den Standpunkt vertritt, dass die Definition, die rechtliche Auslegung des „Spiel im Freundeskreis“ durch ein Strafverfahren definiert werden muss. Es gibt keine Publikation der ESBK wie sich der Freundeskreis genau definiert. Aus diesem Grund habe ich mich auch von Anfang an entschlossen, keine „Freundschafts-Turniere“ anzubieten. Ich habe jedoch den Standpunkt vertreten, dass ich Gruppen, welche in meinem Restaurant konsumieren, erlaube anstelle zu jassen, ein Pokerturnier zu spielen. Ich habe es zugelassen, dass solche Gruppen in unserem Lokal gespielt haben. Es waren das Gruppen aus der nahen Kaserne Dübendorf, aber auch Senioren und Pensionäre, welche sich bei mir zum Selfdealing-Pokerspiel treffen. Letzte Woche, die Senioren spielen immer am Montag um 14 Uhr bei mir im Lokal, habe ich beobachtet, dass um einen Einsatz von CHF 5 Franken pro Person gespielt wurde. Ich kann Ihnen für allfällige Abklärungen die Personalien des Organisators dieser Pokerrunde bekannt geben. Bis gestern bin ich davon ausgegangen, dass ich ein solches Verhalten in meinem Lokal tolerieren darf und habe mich deshalb auch nicht selbst angezeigt. Da ich, wie schon eingangs erwähnt, ein Strafverfahren durch die ESBK gegen mich verhindern will, sehe ich mich gezwungen, abzuklären, ob ich mich zu 100% korrekt verhalte. Aus diesem Grund frage ich Sie an, ob mein Verhalten korrekt ist. Ich möchte es, auch aus wirtschaftlichen Gründen, verhindern, dass diesen Senioren in ihrem Alter noch Handschellen verpasst werden. Ebenfalls möchte ich die Kinder und Eltern welche das Toys’r’us besuchen, in der Vorweihnachtszeit mit einem überfallmässigen Besuch durch die Polizei erschrecken. Deshalb bitte ich Sie, mir folgende, konkrete Fragen zu beantworten:
1. Bin ich, resp. meine Mitarbeiter, als Gastronomie-Anbieter verpflichtet, ein Pokerturnier zu unterbinden, wenn ich erfahre, dass die Senioren-Gruppe untereinander einen Einsatz von CHF 5 vereinbart hat?
2. Wie muss ich mich verhalten, wenn dieselbe Gruppe das nächste Mal einen Einsatz vereinbart, aber anstelle eines Pokerturniers ein Jassturnier spielt?
3. Erfüllen Rekruten, welche dieselbe Rekrutenschule besuchen, die Kriterien, dass ein Pokerturnier unter ihnen als im Freundeskreis betrachtet werden darf?
4. Um mein Möglichstes für die Rechtsordnung getan zu habe, verlange ich von meinen Gästen, welche an einem Pokerturnier teilnehmen, die Bestätigung, dass sie keinen Einsatz leisten. Der Organisator muss erklären, dass er keinen Einsatz verlangt und auch keinen Gewinn in Aussicht stellt. Ich fordere die Spieler zusätzlich auf, im Falle einer Einvernahme durch Beamte nur die Wahrheit zu sagen. Ich lege diese Gäste-Erklärung (Pokererklärung) diesem Schreiben bei und bitte Sie, allfällige Optimierungsvorschläge zu machen.
Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen jederzeit unter Nummer 079 634 1888 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Horisberger
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Von: Marc Horisberger [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Montag, 6. Dezember 2010 11:14
An: <!-- e --><a href="mailto:'
[email protected]">'
[email protected]</a><!-- e -->'
Betreff: AW: Offene Punkte/Fragen
Sehr geehrter Frau Wolfer
Ich danke Ihnen für ihre Stellungsnahme. XXXXXX
Ob es unter den aktuellen Gegebenheiten möglich ist, einen Gastronomiebetrieb mit Poker-Freeroll-Turnieren kostendeckend zu führen, wird sich nächste Woche aufgrund der Mietzinsverhandlungen für das nächsten Jahr herausstellen. Wie auch immer, das Jahr 2010 ist für mich persönlich eine grosse Herausforderung gewesen. Bis auf wenige Ausnahmen, konnte ich die Mitarbeiter weitervermitteln und so den Schaden in Grenzen halten. Ein ehemaliger Pokerdealer ist zum Pizzabäcker umgeschult worden, andere arbeiten in einer konzessionierten Spielbank und einige haben in der Informatik ihre neue Beschäftigung gefunden. Welche positiven Auswirkungen das Poker-Bundesgerichtsurteil hatte, ist mir weiterhin ebenso unklar, wie mir das Urteil unverständlich ist. Die Casinos können kein für sie kostendeckendes Turnierpoker anbieten, deshalb verzichten die meisten konzessionierten Spielbanken auf ein entsprechendes Angebot. Ausserhalb der Casinos florieren die, aus meiner Sicht, sehr gefährlichen Cash Game Runden und die Internet-Generation ruiniert sich zum Teil mit Online-Poker, welches irgendwo in einem Offshore-Staat gehostet ist. Es ist mir bewusst, dass es sich um ein politisches Urteil handelte und anscheinend die neutralen (welche meistens einer Partei angehören) Bundesrichter in Lausanne sich immer mehr zum Politik machen berufen fühlen. Die Politiker, und ich habe mit einigen gesprochen, sehe keinen Grund, weshalb nicht auch ausserhalb von den Casinos gepokert werden soll. Lust jedoch (dieses Wort wurde mehrmals gewählt) sich mit einer Gesetzesänderung zu befassen, haben die Politiker nicht.
XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
Abschliessend wünsche Ich Ihnen eine fröhliche Advents- und Weihnachtszeit. Einen guten Rutsch ins neue Jahr und auch sonst nur viel Gfreuts im 2011.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Horisberger
________________________________________
Von: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e --> [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Freitag, 26. November 2010 13:50
An: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
Betreff: AW: Offene Punkte/Fragen
Sehr geehrter Herr Horisberger
Besten Dank für Ihre Präzisierung zur Aktennotiz über Ihren Besuch vom 4. November 2009.
Zurückkommend auf Ihre E-Mail vom 24. November 2010, nehme ich zu Ihren diversen Fragen wie folgt Stellung:
Zu Frage 2:
Die von Ihnen beschriebenen Freeroll-Pokerturniere, die Sie im Poker Palace anbieten, stellen in der dargestellten Weise Unterhaltungsspiele dar, weshalb diesbezüglich - zumindest aus bundesrechtlicher Sicht (anderslautende kantonale Bestimmungen vorbehalten) – keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Zu Frage 3:
Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung in jedem Strafverfahren. Diese Vermutung bezieht sich jedoch auf die Unschuld einer Person (und nicht einer Veranstaltung o.ä.). Diesem Prinzip folgend finden Sie auch in der angesprochenen Medienmitteilung keine Schuldzuweisungen, die sich auf Personen beziehen. Vielmehr wird klar kommuniziert, dass gegen die Organisatoren des Pokeranlasses aufgrund konkreter Verdachtsgründe ein Strafverfahren eröffnet wurde. Ob dieses schliesslich mit einer Verurteilung oder einer Einstellung endet, wird sich im Laufe des Untersuchungsverfahrens zeigen.
Zu Frage 4:
Sobald uns Verdachtsmomente bekannt werden, dass im Poker Palace illegales Glücksspiel organisiert wird, werden wir entsprechende strafrechtliche Massnahmen ergreifen.
Zu Frage 5:
Ob und in welchem Umfang die Barschaft der anwesenden Spieler bei einer Kontrolle durch die ESBK beschlagnahmt wird, hängt stets von den gesamten Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich gilt: Besteht der Verdacht, dass das Geld, das die Spieler auf sich tragen, Spielgeld darstellt (erzielte Gewinne oder zu Leistung eines Einsatzes bestimmtes Geld), wird dieses grundsätzlich beschlagnahmt. Dabei ist jedoch vor Augen zu halten, dass die Beschlagnahme eine provisorische Sicherungsmassnahme darstellt, die bei Wegfall des oben beschriebenen Verdachts jederzeit aufgehoben werden kann.
Zu Frage 6:
Der Verfolgung illegaler Poker Cashgame-Runden kommt dieselbe Priorität zu, wie der Verfolgung anderer illegaler Glücksspiele.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Freundliche Grüsse
Andrea Wolfer
Chefin Abteilung Untersuchungen
Eidgenössische Spielbankenkommission
Sekretariat
Eigerplatz 1, 3003 Bern
Tel. +41 31 323 58 37
Fax +41 31 323 12 06
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[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.esbk.admin.ch">http://www.esbk.admin.ch</a><!-- m -->
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Von: Marc Horisberger [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 25. November 2010 14:37
An: Wolfer Andrea A. ESBK
Betreff: AW: Offene Punkte/Fragen
Hallo Frau Wolfer
Besten Dank für die Zustellung der Gesprächsnotiz. Auch wenn nicht von Bedeutung, möchte ich der guten Ordnung halber anmerken, dass die unter Punkt 1 erwähnte Präsentation des Systems nicht in den Räumlichkeiten von XXXXXXXX, sondern am Flughafen XXXXXXXX stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Horisberger
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Von: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e --> [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 25. November 2010 09:12
An: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
Betreff: AW: Offene Punkte/Fragen
Sehr geehrter Herr Horisberger
anbei erhalten Sie vorab das Protokoll unserer Sitzung vom 4. November 2009.
Einige Ihrer Fragen werden bereits mit diesem Protokoll beantwortet. Auf die übrigen Fragen erhalten Sie in der nächsten Zeit eine Antwort.
Freundliche Grüsse
Andrea Wolfer
Chefin Abteilung Untersuchungen
Eidgenössische Spielbankenkommission
Sekretariat
Eigerplatz 1, 3003 Bern
Tel. +41 31 323 58 37
Fax +41 31 323 12 06
<!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.esbk.admin.ch">http://www.esbk.admin.ch</a><!-- m -->
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Von: Marc Horisberger [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 24. November 2010 12:08
An: Wolfer Andrea A. ESBK
Betreff: Offene Punkte/Fragen
Sehr geehrte Frau Wolfer
Erneut wurde mir mitgeteilt, dass Sie mein einziger Ansprechpartner bei der ESBK sind. Ebenfalls wurde mir gesagt, dass Sie gestern den ganzen Tag an einem Meeting teilnehmen und erst morgen (d.h. heute) zu sprechen seien. Heute Morgen wurde mir ausgerichtet, dass Sie auch heute wieder den ganzen Tag besetzt seien (Meeting). Aus diesem Grund wende ich mich per Mail an Sie, um einige offene Fragen zu klären:
1. XXXXXXXX
2. Ich biete im Poker Palace täglich zwei Freeroll-Poker-Turniere an. Es wird ohne Einsatzkomponente gespielt und auch keine Gebühr erhoben. Es handelt sich um Poker Stehturniere. Wer will kann (optional) einen Stuhl mieten, genauso kann jede Person ein Getränk bestellen oder eine Pizza essen. Die Benützung der Toilette ist kostenlos. Es wird kein Eintritt erhoben. Durch die Stuhlmiete werden die Gewinnchancen weder erhöht noch reduziert. Ich gehe davon aus, dass gegen dieses Turnierformat keine Einwände ihrerseits bestehen. Oder sehen Sie im Entferntesten irgendein rechtliches Problem mit dem SBG? Besteht die Möglichkeit, diese Form von Turnieren durch sie (gebührenpflichtig) überprüfen (qualifizieren) zu lassen?
3. Auf der Website der ESBK finde ich unter Medienmitteilung eine Publikation mit dem Titel „Illegales Pokerturnier“ (18.11.2010). Im Text steht geschrieben, dass aufgrund von Verdachtsmomenten ein Strafverfahren eröffnet wurde. Aufgrund des Titels der Medienmitteilung gehe ich davon aus, dass die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung im Falle einer Pokerveranstaltung seitens der ESBK nicht gilt.
4. In der Medienmitteilung steht „…im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit ein Pokerturnier der Variante „Texas Hold’em no limit“ festgestellt und ein Strafverfahren eröffnet. XXXXXXXXXXX (andere Personen). Ich würde es daher sehr begrüssen, wenn das Sekretariat der ESBK auch das Poker Palace im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit besuchen würde. Selbstverständlich dürfen Sie das Lokal jederzeit auch ohne Hausdurchsuchungsbefehl betreten und sich sämtliche Unterlagen/Computer anschauen, ich lade Sie dazu ein und offeriere Ihnen auch gern einen Kaffee, Tee oder Mineralwasser.
5. Ich habe mich bei der Gewerbepolizei Zürich im Namen und Auftrag von Christian Bachmann (anwesender Pokerspieler im IST Billardclub) nach der rechtlichen Grundlagen für die Beschlagnahmung seiner gesamten Barschaft erkundigt. Der handelnde Polizist erklärte gegenüber Christian Bachmann, dass er die Beschlagnahmung im Auftrag der ESBK (ich gehe davon aus, dass er das Sekretariat der ESBK gemeint hat) vollzogen habe. Das Geld sei nach Bern überwiesen worden. Bei der Kontrolle in Bützberg wurde überhaupt kein Geld beschlagnahmt. Darf ich Fragen, nach welchem Grundsatz bei einer Kontrolltätigkeit des Sekretariates der ESBK das Geld der Spieler beschlagnahmt wird?
6. Welche Priorität geniessen die seit Jahren bekannten Poker-Cash-Game-Clubs im Bezug auf die Kontrolltätigkeit des Sekretariates der ESBK?
Aus welchem Grund auch immer mir das Gespräch mit den Sachbearbeitern resp. mit Ihnen verweigert oder zumindest massiv erschwert wird, ich akzeptiere es. Ich bitte Sie jedoch im Gegenzug, diese nun von mir schriftlich formulierten Fragen ebenfalls schriftlich zu beantworten um die nötige Klarheit zu schaffen. Besten Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Horisberger
________________________________________
Von: Marc Horisberger [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2010 12:00
An: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
Betreff: Akteneinsicht
Sehr geehrte Frau Wolfer
Ich würde gern die Akten betreffend die Pokerqualifikations-Verfügung, resp. Widerrufsverfügung einsehen. Darf ich Sie um einen Terminvorschlag bitten? Am besten geht es mir am späteren Nachmittag 1500, 1600 Uhr. Besten Dank für Ihr Feedback.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Horisberger
<!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
Horisberger Regensdorf AG
Bahnstrasse 20
8105 Regensdorf
Telefon: 044 884 18 88
Fax: 044 841 04 57
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.horisberger.ch">http://www.horisberger.ch</a><!-- m -->
-- Beitrag erweitert: 23.12.2010, 14:28 --
------------------------------------------------------------------------------------------------
Und der andere Mailverkehr im Sinne der Transparenz:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Vogt Fabian (vogtfab)
Gesendet: Donnerstag, 23. Dezember 2010 00:50
An: Marc Horisberger
Betreff: AW: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
Hoi Marc
Hab deine Mail so eben gelesen und natürlich gleich darauf reagiert. Nun heisst es einfach noch:
"Bleibt also noch das Spielen ohne Einsatz, oder in der Pokersprache: Man bietet Freerolls an, gibt also den Spielern die Möglichkeit, völlig kostenlos und ohne die Erhebung jegwelcher Gebühren, an einem Turnier teilzunehmen."
Danke für deine nochmaligen Ausführungen, habe es wirklich missinterpretiert und da ich mir nicht sicher war, dir auch ne SMS geschrieben. Ich musste aber halt gestern den Artikel veröffentlichen und als ich bis 22.00 Uhr keine Antwort hatte, tat ich es dennoch, im Wissen umgehend reagieren zu können, wenn du dich meldest.
Das was du mir sonst geschrieben hast ist mir bekannt, das kommt im Artikel ja auch so rüber
Das wegen der Bank weiss ich, weil ich ja auch schon bei dir gespielt habe und es dort so gehandhabt wurde, ich schreib nicht, dass der Veranstalter davon Kentniss hat. Aber ich habs dennoch rausgenommen, hab ja keinen Grund, dir unnötig Ärger zu machen und eventuel hat sich das System ja seither geändert.
Sorry für die Umstände + die Fehlinterpretation, merci für die Aufklärung und ich wünsche dir schöne Festtage und - wenn man sich nicht mehr hört - einen guten Rutsch!
Liebe Gruess
Fabian
P.S. Würde ja gerne von der ESBK hören, aber die rufen nicht zurück...Ich meld mich nach den Weihnachtsfeiertagen nochmals bei ihnen,
________________________________________
Von: Marc Horisberger [
[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 22. Dezember 2010 17:10
Bis: Vogt Fabian (vogtfab)
Cc: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
Betreff: AW: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Vogt Fabian (vogtfab)
Gesendet: Dienstag, 21. Dezember 2010 22:33
An: Marc Horisberger
Betreff: AW: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
Hoi Marc
Den Teil zitiere ich, wo PP vorkommt:
"Bleibt also noch das Spielen ohne Einsatz, oder in der Pokersprache: Man
bietet Freerolls an. Dabei ist es dem Veranstalter gestattet, seine Unkosten
zu decken. Poker Palace macht dies so, in dem sie optionale Stuhlmieten
verlangen, um die Dealer zu bezahlen. Dieses Modell ist von der ESBK
abgesichert. Allerdings ist es für allfällige Nachhahmer wichtig zu wissen,
dass bei PokerPalace die Spieler als Bank fungieren."
Ist das ok?
Den ganzen Art. gibt es hier:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.pokeraction.ch/news/news/archive/2010/december/21/article/warum-e">http://www.pokeraction.ch/news/news/arc ... le/warum-e</a><!-- m -->
s-richtig-ist-dass-poker-razzien-stattfinden.html
Bitte ruf mich an, bin nicht mehr online sonst!
Liebe Gruess
Fabian
--------------------------------------------------------------------------
Lieber Fabian
Ich habe Deinen Beitrag erst heute gelesen, Du schaffst es immer wider einem
das Wort im Mund zu verdrehen. Ich gebe noch nicht auf. Ich versuche es
nochmals von Anfang an:
Nein, es ist nicht gestattet, dass der Veranstalter seine Unkosten mit
Gebühren deckt, so die Meinung der ESBK. Die optionale Stuhlmiete ist eben
eine Option, welche nicht mit dem eigentlichen Spiel zu tun hat. Die
Teilnahme am Freeroll ist absolut kostenlos. Nochmals, damit eine Freeroll
nach der Interpretation der ESBK ein Freeroll ist, muss es möglich sein,
gratis (ohne Eintritt, ohne Kaufzwang, ohne irgendeine andere Verpflichtung
am Turnier teilnehmen zu können). Sobald keine Einsatzkomponente vorliegt,
kannst Du auch einen Ferrari ausspielen. Wir spielen gesponserte Tickets der
Casinos aus. Ich dürfte aber zu jedem Ticket auch noch 10 Tausender legen,
leider findet sich kein Sponsor für die Umsetzung eines solchen Preises.
Lieber Fabian, mir ist nicht bekannt, dass die Spieler je bei einem unserer
Freeroll Turnier um Geld gespielt haben. Da rund 15% der Teilnehmer stehend
an einem solchen Turnier teilnehmen (aus Kostengründen) wäre es für einen
Spieler auch sehr schwierig, einen Einsatz unter den Spielern zu
vereinbaren. Grundsätzlich würde ich aber auch hier kein Problem sehen, wenn
der Organisator nichts mit dieser Abmachung zu tun hätte. Aber wie gesagt,
einer der stehend ein Turnier spielt wird auch keine 10 Franken freiwillig
an einen anderen Spieler als Einsatz leisten. Aber komm vorbei und frag die
Spieler.
Ich habe Dir das Beispiel der Rentner, des Heads-Up Automaten erklärt. Dort
spielen die Spieler die Bank. Sie spielen gegeneinander. Aus meiner Sicht
nichts Illegales. Da ich nicht so sehr auf Fesselungen mit Handschellen
stehe, habe ich bei der ESBK auch diesen Umstand angefragt. Muss ich die
Rentner rausschmeissen, wenn sie untereinender (allenfalls erfüllen sie die
Freundschaftsanforderung der ESBK) um Geld spielen. Mir ist es dabei völlig
egal, welche Kriterien angewendet werden, ich will wissen wie ich mich zu
verhalten habe. Ich akzeptiere die Antwort der ESBK. Es ist jedoch störend,
wenn ich für die Beantwortung dieser Frage einen Kostenvorschuss leisten
muss.
Ich brauche keine Nachahmer. Ich brauch klare Verhältnisse. Was ich jedoch
auf keinen Fall brauche, ist das Verdrehen meiner Äusserungen. Damit Du Dich
ausführlich mit diesem Thema auseinandersetzen kannst, frage Doch die ESBK
an, was Sache ist. Aber bitte verdreh mir nicht mehr mein Wort im Mund.
Ich sende eine Kopie dieses Mails an die ESBK, womit sicher gestellt ist,
dass zumindest diese Aussagen korrekt in Bern ankommen.
Dir empfehle ich dringend, Deine Fehlinterpretationen anzupassen.
Gruss
Marc
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Und hier noch die Antwort auf das Warum:
Hallo Fabian
Weil immer mit Nuancen gespielt wird und ich der Überzeugung bin, dass sich der Leser selber eine Meinung machen soll.
Der Leser kann immer noch interpretieren, ab so habe ich mein möglichstes getan, damit allfällig gefärbte Interpretationen vorgebeugt ist. (Zitat Paxinor)
Gruss
Marc
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Vogt Fabian (vogtfab)
Gesendet: Donnerstag, 23. Dezember 2010 10:40
An: <!-- e --><a href="mailto:
[email protected]">
[email protected]</a><!-- e -->
Betreff: AW: Pokerklub Bern und offene Punkte/Fragen
Hoi Marc
Kannst du mir bitte sagen, warum du unserem Mail Verkehr auf Facebook veröffentlichst, ohne meine Zustimmung einzuholen? Wenn du, was dein gutes Recht ist, die Textpassage wo ich dich falsch verstanden habe richtigstellen will, genügt es auch völlig, deine Antwort rauszukopieren...
Gruess
Fabian
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