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ESBK bewilligung
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Schläpfer Offline
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Beitrag #1
ESBK bewilligung
Hallo zusammen

Kann mir jemand helfen. Weis jemand wie ich an eine ESBK bewilligung komme und was man alles erfüllen muss um eine zu bekommen?

Gruss Schläpfer
08-10-2008 07:06 PM
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Attila Offline
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Registriert seit: Oct 2006
Beitrag #2
Re: ESBK bewilligung
Willst du denn eine neue/eigene Struktur bewilligen lassen? Schreib doch mal, was du genau vor hast.

Vielleicht findest du hier die Antworten:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/poker/faq.html">http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/t ... r/faq.html</a><!-- m -->

-- Attila
08-10-2008 07:20 PM
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Schläpfer Offline
Junior Member

Beiträge: 3
Registriert seit: May 2007
Beitrag #3
Re: ESBK bewilligung
Nein ich möchte keine eigene Blind Struktur. Ich habe vor eine Lounge zu eröffnen und darin Wöchentliche Poker turniere veranstalten. Jetzt nimt es mich blos wunder wie ich an so eine Bewilligung komme und was für faktoren dass man beachten muss und wie teuer das so eine Bewilligung ist.
08-10-2008 07:28 PM
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DeusDeorum Offline
#deus_hat_recht

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Registriert seit: Aug 2007
Beitrag #4
Re: ESBK bewilligung
wie wärs, einfach dem link von Attila zu folgen?

Zitat:3. Auf Ihrer Website schreiben Sie, dass man ein Turnier durch die ESBK prüfen lassen kann. Worauf muss ich dabei achten und wie geht eine solche Prüfung vor sich?
Wichtig ist, dass das Gesuch möglichst klar und vollständig ist. Es muss mindestens die auf der Seite 'Poker' erwähnten Informationen enthalten.

Nach Eingang des Gesuches und einer ersten Sichtung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, in dem Sie auf mögliche unklare oder problematische Punkte hingewiesen werden. Beigelegt ist ein Einzahlungsschein zur Zahlung eines Kostenvorschusses von mindestens CHF 300.00.

Gegenstand der Prüfung ist der konkrete Ablauf eines Turniers, das in seiner Gesamtheit beurteilt wird. Das Ergebnis ist eine Qualifikation, die im positiven Fall das Turnier als Geschicklichkeitsspiel zulässt. Die definitiven Kosten werden nach Aufwand und nach der Anzahl Formate berechnet.

Je nach Qualität des Gesuches ist mit einer Bearbeitungsdauer von in der Regel ein bis zwei Monaten zu rechnen.

Zitat:Die Gesuche haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

Personalien Veranstalter (jur. und nat. Person)
Spielregeln, resp. Spielbeschreibung des Grundspiels (z. B. Texas Hold’em Limit o.ä.)
Turnierreglement, welches wenigstens folgende Punkte regelt:
Grundspiel (z. B. Texas Hold’em Limit)
Minimale/Maximale Anzahl Teilnehmer
Anzahl Tische, maximale Sitzzahl
Höhe Buy-In’s
Höhe Fee oder Rake vom Buy-In, oder Veranstaltungsanteil
Anzahl Rebuy, Add On, Freeze Out o.ä.
Chipsmenge pro Spieler bei Start
allfällige Anmeldepflicht
Nebenveranstaltung (Sit and go, Cashgames u.a.)
Blindstruktur, Ante, Erhöhungskadenz
Preisgeldstruktur
Tisch- und Platzzuteilung bei Turnierstart sowie Regeln Tischauflösung während Turnier
Art und Weise, wie Spieler über Turnierregeln und Gewinne informiert werden
geografische Umschreibung der Durchführungsorte
Die Gesuche sind schriftlich einzureichen an:
Eidg. Spielbankenkommission ESBK
Eigerplatz 1
CH-3003 Bern
T +41 31 323 12 04, F +41 31 323 12 06
08-10-2008 07:39 PM
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Attila Offline
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Beiträge: 3,187
Registriert seit: Oct 2006
Beitrag #5
Re: ESBK bewilligung
Grundsätzlich sind die Bestimmungen von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich. In der Regel kann man aber eine bereits ESBK bewilligte Struktur nehmen und selber benutzen, ohne dass man nochmals eine Bewilligung braucht. Soviel ich weiss gibt es nur sehr vereinzelt Kantone, die darauf beharren, dass die ESBK Bewilligung wirklich auf den Veranstalter ausgestellt wurde.

Was man aber in der Gemeinde oder dem Kanton abklären muss ist, ob es sonstige Auflagen gibt. In Basel dürfen z.B. keine Geldpreise ausbezahlt werden (dort bekommt man einen Waren-/Einkaufsgutschein dafür). Oder es braucht vielleicht eine Bewilligung, dass man so ein Lokal gewerbsmässig führen darf etc. Also einfach mal zuerst in der Gemeinde anfragen. Und alles immer schon schriftlich geben lassen.

-- Attila
08-10-2008 07:41 PM
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Mr Mike Offline
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Beitrag #6
Re: ESBK bewilligung
habe auch eine frage bezüglich ESBK-bewilligungen

wenn ich jetzt eine beantragen würde, kann ich dann diese nur für ein turnierformat machen?

zB 18 leute

oder kann ich wenn ich mich anmelde gleich mehrere arten von turnieren bewilligen lassen??

danke

cheerZH
01-11-2009 07:28 PM
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tron Offline
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Beiträge: 6,317
Registriert seit: Oct 2006
Beitrag #7
Re: ESBK bewilligung
du kannst verschiedene turnierarten aufs mal bewilligen lassen. schau dir als beispiel einfach mal andere bewilligungen an.

btw kannst du bewilligungen auch übernehmen (teils ist dies afaik noch abhängig von kantonalen regelungen).
01-11-2009 08:18 PM
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Mr Mike Offline
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Registriert seit: Dec 2008
Beitrag #8
Re: ESBK bewilligung
nochmals eine frage;

wird eine bewilligung dann auch nur auf eine location beschränkt?

also wenn man eine hat und dann wo anderst zB ein turnier machen will, muss man sich da extra eine neue ziehen? check da die angaben nicht richtig.

cheerZH
01-16-2009 08:14 PM
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suschisi Offline
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Beiträge: 251
Registriert seit: Mar 2007
Beitrag #9
Re: ESBK bewilligung
das was du als bewilligung bezeichnest ist gar keine. die verfügungen, welche die esbk ausstellt, beziehen sich auf die einschätzung eines spiels. dh. du sagst ihnen, wie du dein turnier spielen willst und die esbk sagt dir, ob es sich dabei um ein glücksspiel handelt (gem. Esbk) oder um ein geschicklichkeitsspiel. die esbk interessiert es nicht, wer das turnier durchführt und auch nicht wo und wann. sie hätte auch gar keine kompetenzen dazu. hierfür ist die gemeinde zuständig, in welcher du das turnier machen willst. da die vorgaben der gemeinden unterschiedlich sind, fragst du am besten dort nach, wenn du auf nummer sicher gehen willst.

gruss
01-17-2009 05:26 AM
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Mr Mike Offline
Posting Freak

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Registriert seit: Dec 2008
Beitrag #10
Re: ESBK bewilligung
also ich sags mal so:

wir haben einen raum und würden anstatt mit spielgeld nun mal gerne mit echtgeld spielen, aber eben öffentlich, sprich dass ein paar gäste kommen dürften. das wär dann 18 spieler maximal, evtl sogar 27. das ganz sollte in einer lockeren atmosphäre stattfinden.

also müssten wir:

A) die bewilligung für unsere verschiedenen turnierarten die wir jeweils spielen beantragen und prüfen lassen, sprich unser blindskonzept (startstack, blindzeit, buy-in etc etc)

B) auf der gemeinde nachfragen ob wir mit dieser bewilligung und unserer lokalität dann auch solche anlässe starten dürften

seh ich das jetzt so in etwa richtig?
weiss jemand in etwa wie die auflagen für die stadt zürich sind?

wäre um jede hilfe dankbar.

cheerZH
01-31-2009 01:24 AM
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