@Pax: Die besseren Strukuren sollen ja genau das bringen, dass man mit dem Skill die Varianz schlägt. Ich bin natürlich auch deiner Meinung, dass man das in einem Gewissen Masse überwacht abhandelt und auch die Öffentlichkeit besser informiert (legalität, Steuern usw).
Das mit dem Onlinepoker ist ja auch so eine Sache. Wurde jetzt mal kommuniziert, dass es legal ist? Bisher kenne ich nur das Statment von der ESBK:
Zitat:13. Darf ich auf einem Internetportal um Geld pokern?
Ja. Der Strafandrohung von Art. 56 Abs. 1 SBG unterliegt nicht der Spieler, sondern der Anbieter eines illegalen Glücksspiels. Wird gegen den Anbieter ein Strafverfahren durchgeführt, hat der Spieler aber damit zu rechnen, dass von ihm investierte oder gewonnene Gelder gestützt auf Art. 70 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB, SR 311.0) eingezogen werden.
Was geschiet jetzt, wenn Pokern in der Schweiz verboten wird? Dann müsste konsequenter Weise auch diese Angabe überarbeitet werden. Oder sehe ich da was falsch?