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Online Verluste von den Steuern absetzen?
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Greenhorn Offline
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Beitrag #7
Re: Online Verluste von den Steuern absetzen?
Hi Mic, Mitlesende,


Ich würde von einer derartigen Aktion doch eher stark abraten; eine derartige Deklaration könnte meines Erachtens dazu

führen, dass Du in Zukunft Konto-Auszüge von Neteller und Konsorten beilegen "darfst" - man müsste mal Rhino fragen, aber ich denke,

dass er irgendwelche Grundlagen zur Verfügung stellen muss, um Stichhaltigkeit resp. Plausibilität darzulegen, dies geht vermutlich weit, weit (2x weit !! :lol: )

über die vermuteten Kontoauszüge von Neteller hinaus.



Das Argument Deines Steuerberaters ist meines Erachtens völlig unqualifiziert. Vergiss es. Entweder betreibst Du ein Hobby, dann

bist entweder Du oder das Steueramt oder beide nicht wirklich an den Finanzflüssen interessiert - oder aber - Du hast einen

Neben- resp. Haupterwerb, der nicht zuletzt eben auch "belegt, von was Du lebst" - in diesem Falle wärst Du ganz sicher daran interessiert,

dass eine ordentliche Einschätzung Deiner betreffenden wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen werden kann. Dein Hinweis, dass dies

so bei der Musik funktioniert hat, kann so aus dem Zusammenhang überhaupt nicht nachvollzogen werden. - und jetzt ?? Lebst Du nicht

mehr von der Musik ? Warum nicht ? Was verstehst Du unter "leben" ? Das Thema Steuern kann dann, im Zussammenhang mit der Dauer der Ausübung und Versicherungsfragen

(AHV, BVG etc.) ziemlich komplex werden.

Solltest Du eines Tages den Main Event gewinnen, dürfte Dir dann zum Beispiel auch auffallen (genauso wie dem Steueramt), dass Dein Vermögen zugenommen

hat.


Ich meine, wir reden hier ja nicht darüber, dass Du Dein Leben mit "Schwarzgeld" fristen willst, oder ? Dass sich als Musiker wie als Pokerspieler der eine oder andere Franken
(genau wie beim Jassen) den Steuern entzieht ist klar, bewegt den staatlichen Haushalt aber eher nicht. Schematisch kannst Du Dir vorstellen, dass auf der einen Seite ein
"kleiner Gewinn" nicht versteuert wird, während auf der anderen Seite "ein kleiner Verlust" nicht als Gestehungskosten resp. Aufwand geltend gemacht wird.

Die Voraussetzungen für die Steuerpflicht stehen grundsätzlich irgendwo im OR, einfach nachschlagen und lesen.


Gruss, greenhorn
06-11-2008 12:17 AM
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Re: Online Verluste von den Steuern absetzen? - Greenhorn - 06-11-2008 12:17 AM

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