Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere
|
Verfasser |
Nachricht |
gert30k
Member
Beiträge: 248
Registriert seit: May 2008
|
Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere
Die ESBK erlaubt ja (oder irre ich mich?) die Durchführung eines Pokerturniers mit bereits positiv geprüften Tournierstrukturen unter Einhaltung der kantonalen Vorschriften.
Im Merkblatt Poker der Stadtpolizei Zürich vom August 2008 steht:
- Die Verfügung der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK muss vor-
liegen und beim Kommissariat Polizeibewilligungen eingereicht werden
- Die Verfügung der ESBK muss jederzeit vorgewiesen werden können
-Die Ethikrichtlinien des Schweizerischen Pokerverbandes sind einzuhalten
In diesen steht: "Die Mitglieder verpflichten sich, ohne Vorprüfung durch die Eidgenössische
Spielbankenkommission (ESBK), keine Pokerturniere und Veranstaltungen
durchzuführen sowie Spielsysteme anzubieten, an welchen von den Teilnehmern
geldwerte Leistungen erbracht werden müssen."
Sehe ich es also richtig, dass man in Zürich daher kein Tourniere durchführen kann ohne Prüfung der ESBK, obwohl diese das erlauben würde?
|
|
08-07-2009 12:45 AM |
|
Nachrichten in diesem Thema |
Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere - gert30k - 08-07-2009 12:45 AM
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste