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Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere
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gert30k Offline
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Beitrag #2
Re: Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere
Selbst ist der Gert: "Als Veranstalter eines Pokerturniers müssen sie nicht selber bei der ESBK ein Feststellungsgesuch einreichen. Es genügt, wenn sie der Gemeinde eine ESBK-Verfügung vorlegen, nach der das Turnier durchgeführt werden soll. " gilt auch in Zürich.
08-08-2009 04:46 AM
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Re: Rechtliche Situation in ZH bzgl. Pokerturniere - gert30k - 08-08-2009 04:46 AM

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