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Pokerturniere legal: Artikel im Tagi
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swissgametech Offline
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Beitrag #11
 
Hallo

Das heisst ein paar "Dumme" haben Geld bezahlt das alle anderen auf ihr Spielkonzept zurück greifen können? Verwundert mich doch sehr, dass das so gehandhabt wird.

Was mich auch irritiert ist das immer wieder auf die kantonalen und kommunalen Gesetze verwiesen wird. Bei unserem Statthalteramt war auf alle Fälle nichts bekannt was dagegen sprechen würde. Würde aber für gut Dinge zu sein schnell kurz beim jeweiligen Amt anfragen (Meistens haben sie eh keine Ahnung was beim Staat so läuft).

Gruss
Martin

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12-19-2007 05:07 PM
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toebel Offline
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Beitrag #12
 
ist halt in der schweiz so das kantonale bestimmungen über den bundesbestimmungen stehen. föderalismus und so. würde mich auch mal wunder nehmen wie das im kanton zürich gehandhabt wird oder an welches amt man sich da wenden müste.
12-19-2007 05:36 PM
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toebel Offline
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Beitrag #13
 
swissgametech schrieb:Hallo

Das heisst ein paar "Dumme" haben Geld bezahlt das alle anderen auf ihr Spielkonzept zurück greifen können? Verwundert mich doch sehr, dass das so gehandhabt wird.

Was mich auch irritiert ist das immer wieder auf die kantonalen und kommunalen Gesetze verwiesen wird. Bei unserem Statthalteramt war auf alle Fälle nichts bekannt was dagegen sprechen würde. Würde aber für gut Dinge zu sein schnell kurz beim jeweiligen Amt anfragen (Meistens haben sie eh keine Ahnung was beim Staat so läuft).

Gruss
Martin


und die anderen sind ja nicht die dummen sondern können genau ihr format verwenden, wie sie es sich gewünscht haben. (auf ihr wunsch "zugeschnitten". sollte ein anderer ihr format verwenden muss er sich genau an dieses konzept halten. am sinnvolsten wäre es eigentlich wenn viele verschiedene personen sehr verschiedene formate zur überprüfung einreichen würden anstatt das 20 leute ein fast gleiches format bewilligen lassen.
12-19-2007 06:02 PM
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SaintCity Offline
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Beitrag #14
 
swissgametech schrieb:Hallo

Das heisst ein paar "Dumme" haben Geld bezahlt das alle anderen auf ihr Spielkonzept zurück greifen können? Verwundert mich doch sehr, dass das so gehandhabt wird.

Was mich auch irritiert ist das immer wieder auf die kantonalen und kommunalen Gesetze verwiesen wird. Bei unserem Statthalteramt war auf alle Fälle nichts bekannt was dagegen sprechen würde. Würde aber für gut Dinge zu sein schnell kurz beim jeweiligen Amt anfragen (Meistens haben sie eh keine Ahnung was beim Staat so läuft).

Gruss
Martin

wieso soll das nicht so gehandhabt werden. die esbk überprüft bei einem gesuch ja nicht, ob der gesuchssteller in ordnung ist, sondern ob die verwendete struktur in ordnung ist. die verwendete struktur ist auch der einzige faktor, den die esbk für qualifikation oder eben nicht-qualifikation interessiert. warum soll sie dann das gleiche format nochmals prüfen, wenns ein anderer gesuchssteller ist? macht doch keinen sinn...

ausserdem: verwiesen wird bei institutionen des bundes immer auf kantonale oder kommunale regelungen. das hat aber in diesem fall kaum eine wirkliche relevanz. die einteilung in glücksspiel oder geschicklichkeitsspiel fällt in den hoheitsbereich des bundes, da hat der kanton bzw. die gemeinde gar nichts zu melden. wenns der bund dann als geschicklichkeitsspiel eingestuft hat, stellt sich die frage nach der zulässigkeit in diesem sinne eh nicht mehr. kantonale oder kommunale regelungen könnten imho höchstens im veranstaltungstechnischen sinne entgegen stehen.
12-19-2007 06:24 PM
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SaintCity Offline
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Beitrag #15
 
toebel schrieb:ist halt in der schweiz so das kantonale bestimmungen über den bundesbestimmungen stehen. föderalismus und so. würde mich auch mal wunder nehmen wie das im kanton zürich gehandhabt wird oder an welches amt man sich da wenden müste.

stimmt so nicht ganz. prinzipiell regelt einfach der kanton, was nicht explizit dem bund übertragen wurde. in sachen glücksspiel kann der kanton gar keine regelungen erlassen, weil nur der bund dazu berechtigt ist. in der regel gibts also entweder eine kantonale regelung oder eine nationale regelung.
12-19-2007 06:26 PM
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Attila Offline
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Beitrag #16
 
Würde mich ja interessieren, ob Gesuche von der ESBK auch schon abgelehnt wurden...? Irgendwie ist es doch eine Frage der Zeit, bis die Turniere allesamt oder zumindest in einem bestimmten Rahmen bewilligt sind, da es ja irgendwann auch nur noch Nuancen sind zwischen Turnier A und Turnier B.

-- Attila
12-19-2007 08:04 PM
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twins Offline
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Beitrag #17
 
hmmm, ich bin da irgendwie nicht der gleichen meinung... denke nicht, dass man einfach ein bereits bewilligtes turnier wie zbs von pokerhill an einem x-beliebigen ort spielen kann! wie bereits erwähnt, sind ja die die "dummen", welche alles bezahlt haben, und einfach alle diese struktur anwenden können! im Gesuch steht ja ausdrücklich, wer es "benutzen" darf! und das ist pokerhill und niemand anders! wäre natürlich toll, wenn so wäre, aber ich denke eher nicht...
12-19-2007 10:18 PM
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mutsch Offline
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Beitrag #18
 
Also nach dem Zitat von von7thal ist es aber so. freut euch doch, ist ja super... Tongue
12-19-2007 11:07 PM
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Ostarr Offline
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Beitrag #19
 
also meiner meinung nach sind die turnierformen die unter dem esbk link aufgelistet sind nach gesetz nicht mehr als glücksspie sondern als geschicklichkeitsspiel deklariert und ich es steht nur dass das vom gesuchsteller gewählte turnierformat als geschicklichkeitsspiel gilt es steht aber nicht dass nur dieser die turnierform verwenden kann.

also ich schliesse mich der meinung an dass diese turnierformen von jedem benutzt werden kann.
wurde ja auch per mail bestätigt.
12-19-2007 11:13 PM
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Attila Offline
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Beitrag #20
 
Zitat:4. Wenn ein Turnier einmal als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert wurde: Muss ich es dann neu prüfen lassen, wenn ich es wiederholen möchte?
Nein. Die ESBK prüft nicht eine bestimmte, an Zeit und Ort gebundene Veranstaltung, sondern einen bestimmten Turnierablauf. Wenn dieses Spiel an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit unverändert mit den exakt gleichen Regeln durchgeführt wird, ändert das nichts an der Qualifikation des Spiels als Geschicklichkeitsspiel. Vorbehalten bleiben allfällige kantonale und / oder kommunale Vorschriften.

Diese Aussage kann man wohl so oder so interpretieren. Hier müsste die ESBK wohl noch etwas nachbessern, ob dier Bewilligung an eine Person oder Verein gebunden ist, oder ob wirklich nur Turnierablauf massgebend ist und somit von jedermann durchgeführt werden kann.

-- Attila
12-19-2007 11:22 PM
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